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II. Bilanzierung von Forderungen

Dr. Stefan Bischof, Dipl.-Betriebsw. (FH) Sybille Bellert
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Tz. 36

Stand: EL 35 – ET: 6/2018

Vgl. auch Tz. 59 ff.

1. Ansatz u. Bewertung

 

Tz. 37

Stand: EL 35 – ET: 6/2018

 
  IFRS HGB IFRS für KMU
Zeitpunkt der Erfassung
  • Gewinnrealisierende Forderungen: Bei Ertragsrealisierung
  • Nicht gewinnrealisierende Forderungen: Bei Darlehenshingabe (IFRS 9.3.1.1)
  • Gewinnrealisierende Forderungen: Bei Ertragsrealisierung
  • Nicht gewinnrealisierende Forderungen: Bei Darlehenshingabe (§§ 247 Abs. 1, 298 Abs. 1 HGB)
  • Wahlrecht für Ansatz u. Bewertung einheitlich für alle Finanzinstrumente:

    (1) Bilanzierung gem. sec. 11 u. sec. 12 (nachfolgend nur Darstellung von sec. 11; zu sec. 12 vgl. Tz. 59 ff.)

    oder

    (2) Bilanzierung gem. IAS 39

  • Änderung der Rechnungslegungsmethode nur in engen Grenzen der sec. 10.8–10.14 möglich
(sec. 11.2, sec. 12.2)
     

Zu (1):

  • Gewinnrealisierende Forderungen: Bei Ertragsrealisierung
  • Nicht gewinnrealisierende Forderungen: Bei Darlehenshingabe (sec. 11.12)
Zu (2): Vgl. nebenstehende Ausführungen (IFRS)
  Zur Ertragsrealisierung vgl. grds. IFRS 15 (vgl. Tz. 65)

Grds. zur Ertragsrealisierung vgl. Tz. 65

Stellungnahme des IDW:

Bilanzierung von Asset Backed Securities (hier insb. Ausbuchung von Forderungen) vgl. IDW RS HFA 8

Zur Ertragsrealisierung vgl. sec. 23 (vgl. Tz. 65)

Hinweis: Im Folgenden werden nur die Regelungen des IFRS für KMU dargestellt
Bewertung

Zur Klassifizierung vgl. IFRS 9.4.1.1–9.4.1.5)

Zugangsbewertung:

  • Beizulegender Zeitwert
  • Einbeziehung von zusätzlichen, direkt zurechenbaren Transaktionskosten, außer bei Kategorie "Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" (IFRS 9.5.1.1)
  • Bei Forderungen aus Lieferungen u. Leistungen ohne signifikante Finanzierungskomponente (bestimmt gem. IFRS 15) ist der Transaktionspreis anzusetzen (IFRS 9.5.1.3)

Folgebewertung (abhängig von Klassifizierung):

  • Zu fortgeführten AK unter Anwendung der Effektivzinsmethode...

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