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I. Vorbemerkungen

Prof. Dr. Peter Wollmert, Prof. Dr. Peter Oser
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Tz. 50

Stand: EL 48 – ET: 10/2022

Der IASB besitzt als privatrechtlicher Standardsetter in der Europäischen Union gem. Art. 288 AEUV keine Gesetzgebungskompetenz. Daher müssen die vom IASB herausgegebenen Standards und Interpretationen von der Europäischen Kommission legitimiert werden. Diese Legitimation erfolgt indes nur für die eigentlichen Standards und Interpretationen. Ergänzende Erläuterungen, wie die Basis for Conclusions, Implementation Guidances und Illustrative Examples, die zusammen mit den Standards vom IASB veröffentlicht werden, oder das im Jahr 2018 überarbeitete Conceptual Framework for Financial Reporting, werden nicht in das EU-Recht übernommen. Sie dienen jedoch bei Zweifelsfragen der Auslegung der Standards (vgl. IFRS-Komm., Teil B, IAS 8, Tz. 65ff.).

 

Tz. 51

Stand: EL 48 – ET: 10/2022

Voraussetzung für die Übernahme der vom IASB veröffentlichten Standards und Interpretationen in das Europäische Recht ist, dass sie mit diesem vereinbar sind. Konkret unterliegt die Übernahme der Vorschriften dem Vorbehalt des Art. 3 Abs. 2 der IAS-VO, nach dem sie

  • der Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (true and fair view) der Gesellschaft nicht zuwiderlaufen dürfen und insoweit mit der EU-Bilanzrichtlinie (die 4. und 7. EG-Richtlinie wurden 2013 durch die EU-Bilanzrichtlinie 2013/34/EU ersetzt) in Einklang stehen muss,
  • dem europäischen öffentlichen Interesse entsprechen und
  • den Kriterien der Verständlichkeit, Erheblichkeit, Verlässlichkeit und Vergleichbarkeit genügen, damit die Finanzinformationen wirtschaftliche Entscheidungen und eine Leistungsbewertung des Managements ermöglichen.
 

Tz. 52

Stand: EL 48 – ET: 10/2022

Für die Übernahme der IFRS in Europäisches Recht regeln Art. 3 Abs. 1 iVm. Art....

Dieser Inhalt ist unter anderem im Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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  • Mahnung und Mahnverfahren / 7.3 Buchung Mahngebühren und Verzugszinsen
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Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
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