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I. Ansatz u. Bewertung

Dr. Stefan Bischof, Dipl.-Betriebsw. (FH) Sybille Bellert
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Tz. 43

Stand: EL 35 – ET: 6/2018

 
  IFRS HGB IFRS für KMU
Definition

Abgrenzungsmerkmal:

  • Vertragliche Verpflichtung zur Abgabe von flüssigen Mitteln oder anderen finanziellen Vermögenswerten an den Anteilseigner

Bei kündbaren Instrumenten wie Gesellschaftereinlagen bei deutschen PersG (Kündigungsrechte ua. nach §§ 131 Abs. 3, 161 Abs. 2 HGB iVm. § 723 BGB verbunden mit Abfindungsansprüchen nach §§ 105 Abs. 3, 161 Abs. 2 HGB iVm. § 738 BGB): Klassifizierung als EK, sofern Voraussetzungen in IAS 32.16A ff. erfüllt; sonst Fremdkapital (IAS 32.11, IAS 32.15ff.)

Zur Beurteilung von Geschäftsanteilen an Genossenschaften u. ähnliche Instrumente vgl. IFRIC 2.

Interpretation des DRSC:

  • DRSC Interpretation 3 (IFRS) (ehem. RIC 3) Auslegungsfragen zu Instrumenten mit Gläubigerkündigungsrecht gemäß IAS 32

Stellungnahme des IDW:

Einzelfragen zur Darstellung von Finanzinstrumenten nach IAS 32 vgl. IDW RS HFA 45

Abgrenzungsmerkmale:

  • Nachrangigkeit
  • Verlustdeckungspotenzial u. Erfolgsabhängigkeit der Vergütung
  • Dauerhaftigkeit der Mittelüberlassung (nicht bei PersG) (IDW HFA Stellungnahme 1/1994 bei Genussrechten, IDW RS HFA 7
Gesellschaftereinlagen bei PersG: Klassifizierung als EK

EK wird als Residualgröße aus Vermögenswerten u. Schulden definiert

(sec. 22.3; sec. 22.3A)

Bei kündbaren Instrumenten wie Gesellschaftereinlagen bei deutschen PersG (Kündigungsrechte ua. nach §§ 131 Abs. 3, 161 Abs. 2 HGB iVm. § 723 BGB verbunden mit Abfindungsansprüchen nach §§ 105 Abs. 3, 161 Abs. 2 HGB iVm. § 738 BGB): Klassifizierung als EK, sofern Voraussetzungen in sec. 22.4 erfüllt; sonst Fremdkapital (sec. 22.3ff.)

Grds. konzeptionelle Übereinstimmung mit IFRS, jedoch Klassifizierungsabweichungen aufgrund mangelnder Leitlinien im IFRS für KMU möglich
Bestandteile

Aufgliederung nach nationalen Rechtsnormen u. Bes...

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