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G. Bilanzierung der kurzfristigen Aktiva

Dr. Stefan Bischof, Dipl.-Betriebsw. (FH) Sybille Bellert
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I. Bilanzierung der Vorräte

1. Begriff der Vorräte

 

Tz. 33

Stand: EL 35 – ET: 6/2018

 
  IFRS HGB IFRS für KMU
Vorschriften für alle Kaufleute

Vermögenswerte (CF.4.3ff.), die

  • Zum Verkauf iRd. gewöhnlichen Geschäftsbetriebs vorgesehen sind
  • Sich in der Produktion für einen solchen Verkauf befinden
  • Als RHB für den Herstellungsprozess oder iRd. Erbringung von Dienstleistungen verbraucht werden (IAS 2.6)
Sachanlagen, die zwecks Weitervermietung gehalten u. vom Unternehmen iRd. üblichen Geschäftstätigkeit regelmäßig verkauft werden, sind unter den Vorräten auszuweisen, wenn sie nicht mehr vermietet werden u. zum Verkauf anstehen (IAS 16.68A)
  • Vermögenswerte, die zum Verbrauch oder zur Weiterveräußerung angeschafft oder hergestellt worden sind
  • Konkretisierung durch Bilanzgliederungsschema (RHB, unfertige Erzeugnisse u. Leistungen, fertige Erzeugnisse u. Handelswaren, geleistete Anzahlungen) (§§ 266 Abs. 2, 298 Abs. 1 HGB)

Stellungnahme des IDW:

Zur Bilanzierung von Schadstoffemissionsrechten vgl. IDW RS HFA 15

Vermögenswerte (sec. 2.15(a), 2.17ff.), die

  • Zum Verkauf iRd. gewöhnlichen Geschäftsbetriebs vorgesehen sind
  • Sich in der Produktion für einen solchen Verkauf befinden
  • Als RHB für den Herstellungsprozess oder iRd. Erbringung von Dienstleistungen verbraucht werden
(sec. 13.1)
  Zu Spezialvorschriften für landwirtschaftliche Erzeugnisse vgl. IAS 41   Zu Spezialvorschriften für landwirtschaftliche Erzeugnisse vgl. sec. 34.2–34.10
  Zur Bilanzierung von gemeinschaftlich geführten Vermögenswerten vgl. IFRS 11  

Zur Bilanzierung von gemeinschaftlich geführten Vermögenswerten

vgl. sec. 15.6f.
      Zur Bilanzierung iRv. Fertigungsaufträgen nach sec. 23 vgl. Tz. 66

2. Bewertung

 

Tz. 34

Stand: EL 35 – ET: 6/2018

 
  IFRS HGB IFRS für KMU
Wertansatz

Zugangsbewertung: AHK (IAS 2.9)

Folgebewertung: AHK (Ausnahme: IAS 2.3(b) iVm. IAS 2.5) oder niedrigerer Nettoveräußerungswert (IAS 2.9)

Zugangsbewertung: AHK (§§ 253 Abs. 1 Satz 1, 298 Abs. 1 HGB)

Folgebewertung: AHK (als Wertobergrenze) oder niedrigerer Wert (s. u. Wertminderungen) (§§ 253 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 und Abs. 5, 298 Abs. 1 HGB)

Auf den Spezialfall einer Bewertungseinheit nach § 254 HGB wird nachfolgend nicht eingegangen; hierzu vgl. Tz. 59 ff.

Zugangsbewertung: AHK (sec. 13.4)

Folgebewertung: AHK (Ausnahme: sec. 13.3(b)) oder niedrigerer Nettoveräußerungswert (sec. 13.4)
Bewertungsmethoden

Grds. Einzelbewertung (IAS 2.23f.)

Bewertungsvereinfachungsverfahren:

  • Fifo (Lifo unzulässig, siehe aber IAS 2.BC19) (IAS 2.24–2.27)
  • Durchschnittsmethode (IAS 2.24–2.27)
  • Festwertverfahren auf Grundlage von Wesentlichkeitsüberlegungen grds. zulässig (hA, CF.2.11)
  • Retrograde Bewertung u. Standardkostenbewertung (IAS 2.21f.)

Grds. Einzelbewertung (§§ 252 Abs. 1 Nr. 3, 298 Abs. 1 HGB)

Bewertungsvereinfachungsverfahren:

  • Verbrauchsfolgeverfahren (ausschließlich Fifo oder Lifo) (§§ 256, 298 Abs. 1 HGB)
  • Gruppenbewertung mit Bewertung zum gewogenen Durchschnitt (§ 240 Abs. 4 HGB)
  • Festwertverfahren (§ 240 Abs. 3 HGB)

Grds. Einzelbewertung (sec. 13.17)

Bewertungsvereinfachungsverfahren:

  • Fifo (Lifo unzulässig) (sec. 13.18)
  • Durchschnittsmethode (sec. 13.18)
  • Festwertverfahren auf Grundlage von Wesentlichkeitsüberlegungen grds. zulässig (sec. 2.6)
  • Retrograde Bewertung u. Standardkostenbewertung (sec. 13.16)
Wertminderungen Strenges Niederstwertprinzip (absatzmarktbezogen) (IAS 2.9) Strenges Niederstwertprinzip (§§ 253 Abs. 4, 298 Abs. 1 HGB) Strenges Niederstwertprinzip (absatzmarktbezogen) (sec. 13.4, sec. 13.9 iVm. sec. 27.2f.)
Wertaufholung Wertaufholungspflicht (IAS 2.33) Wertaufholungspflicht (§§ 253 Abs. 5 Satz 1, 298 Abs. 1 HGB) Wertaufholungspflicht (sec. 13.19 iVm. sec. 27.4)

3. Ausweis im Abschluss u. Anhangangaben

 

Tz. 35

Stand: EL 35 – ET: 6/2018

 
  IFRS HGB IFRS für KMU
Ausweis
  • Gesonderter Posten in der Bilanz unter kurzfristigen Vermögenswerten (IAS 1.54(g), IAS 1.60ff.)
  • Angabe des Betrags, der nicht innerhalb eines Jahres realisiert wird, sofern nicht aus der Aufgliederung ersichtlich (IAS 1.61)
  • Ggf. weitere Aufgliederung in der Bilanz (alternativ im Anhang) gem. IAS 1.55, IAS 1.55A iVm. 1.77f. u. IAS 2.37
  • Geleistete Anzahlungen auf Vorräte: Aktivierungspflicht; gesonderter Ausweis außerhalb oder innerhalb der Vorräte zulässig (hA, IAS 1)
  • Erhaltene Anzahlungen auf Vorräte: Passive Abgrenzung; Ausweis innerhalb der Vorräte unzulässig (hA, IAS 1)
  • Ausweis u. Aufgliederung von Wertminderungen u. Verbrauch in der GER (alternativ Anhang) gem. IAS 1.97ff.; IFRS 15.113(b)
  • Ausweis u. ggf. Aufgliederung von Umsatzerlösen gem. IAS 1.82ff., IFRS 15.114f.; IFRS 15.B113f., IFRS 15.IE210ff. (grds. im Anhang)
  • Ausweis von Cashflows unter betrieblicher Tätigkeit in der KFR
(IAS 7.14, IAS 7.18ff.)
  • Gesonderter Posten unter Umlaufvermögen in der Bilanz (§§ 266 Abs. 2 iVm. 265, 298 Abs. 1 HGB)
  • Weitere Aufgliederung in der Bilanz gem. §§ 266 Abs. 2 iVm. 265, 298 Abs. 1 HGB
  • Erhaltene Anzahlungen dürfen von den Vorräten offen abgesetzt werden, ansonsten Ausweis unter Verbindlichkeiten (§§ 268 Abs. 5, 298 Abs. 1 HGB)
  • Geleistete Anzahlungen auf Vorräte sind unter den Vorräten auszuweisen (§§ 266 Abs. 2, 298 Abs. 1 HGB)
  • Gesonderte...

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