Dr. Manuel Alvarez
, Prof. Dr. Heinz Kleekämper
Tz. 128
Stand: EL 40 – ET: 02/2020
Die Entscheidung der EU-Kommission, IFRS ab 2005 als verbindliches Regelwerk zur Erstellung konsolidierter Abschlüsse für kapitalmarktorientierte Gesellschaften in der EU einzuführen (vgl. Tz. 120), entspricht im Grundsatz der Aufforderung des EU-Sondergipfels im März 2000 in Lissabon, bis 2005 einen vollständig integrierten Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen zu schaffen. Im Jahr 2003 wurde erstmals von der Europäischen Kommission über die Anwendbarkeit der IFRS entschieden. Hierbei wurden durch die Verordnung (EG) 1725/2003 – mit wenigen Ausnahmen, welche die Standards IAS 32 sowie IAS 39 zu Finanzinstrumenten betreffen – alle zum damaligen Zeitpunkt bestehenden Regelungen (inklusive der entsprechenden Interpretationen) anerkannt. Entsprechend wurden neu veröffentlichte Standards fortlaufend durch weitere Verordnungen übernommen.
Tz. 129
Stand: EL 40 – ET: 02/2020
Gemäß der IAS-Verordnung 1606/2002 müssen die vom IASB verabschiedeten Standards und Interpretationen in einem legislativen Verfahren auf EU-Ebene übernommen werden, um unmittelbares und verbindliches europäisches Recht zu werden.
Tz. 130
Stand: EL 40 – ET: 02/2020
Um die Konformität der IFRS-Vorschriften mit den politischen Zielen der EU sicherzustellen, sieht die EU ein formelles Anerkennungsverfahren für IFRS (endorsement mechanism) vor. Dieses wurde 1999 mit der IAS-Verordnung eingeführt und in 2006, 2008, 2011 sowie in 2016 angepasst. Es wurde unter Berücksichtigung des EU-Lissabon-Vertrages ein Regelungsverfahren mit Kontrolle eingeführt, um eine vergleichsweise stärkere Einbindung des Europäischen Parlaments neben dem Rat der Europäischen Union zu erreichen. Mit diesem Verfahren – dem Ausschussverfahren bzw. Komitologieverfahren mit Kontrolle – werden neu verabschiedet...