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B. Verfahrensgrundsätze

Prof. Dr. Bettina Thormann, Prof. Dr. Marius Gros
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I. Bezugsrahmen

1. Unternehmenskreis

 

Tz. 52

Stand: EL 57 – ET: 10/2025

Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie unterliegen Unternehmen dem Enforcement, die als Emittenten von zugelassenen Wertpapieren iSv. § 2 Abs. 1 WpHG die Bundesrepublik Deutschland als Herkunftsstaat haben (sog. Herkunftsstaatsprinzip). Aktienemittenten und Emittenten von Schuldtiteln mit einer Stückelung von weniger als 1.000 Euro unterliegen kraft Gesetzes dem Enforcement durch die BaFin, wenn sie ihren Sitz in Deutschland haben – unabhängig davon, ob ihre Wertpapiere in Deutschland und/oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sind (§ 2 Abs. 13 Nr. 1 lit. a) WpHG).

 

Tz. 53

Stand: EL 57 – ET: 10/2025

Unternehmen mit Sitz im Ausland, deren Wertpapiere zum Handel an einem organisierten Markt im Inland zugelassen sind, fallen grundsätzlich nur dann unter das Enforcement durch die BaFin, wenn sie Deutschland als Herkunftsstaat gewählt haben (§ 2 Abs. 13 Nr. 1 lit. b) und Nr. 2 lit. b) WpHG). Nach Maßgabe von § 2 Abs. 13 Nr. 2 lit. a) und Nr. 3 WpHG unterliegen weitere Unternehmen dem Enforcement.

 

Tz. 54

Stand: EL 57 – ET: 10/2025

Bei den Wertpapieren iSv. § 2 Abs. 1 WpHG handelt es sich vor allem um Aktien und Schuldtitel wie Genussscheine oder Schuldverschreibungen oder um andere Anteile an Unternehmen, soweit diese Aktien vergleichbar sind.

 

Tz. 55

Stand: EL 57 – ET: 10/2025

Auf Unternehmen, deren einzige zum Börsenhandel zugelassene Wertpapiere Anteile an offenen Investmentvermögen sind, finden die Vorschriften über die Bilanzkontrolle dagegen keine Anwendung. Denn die Überwachung der Rechnungslegung dieser Unternehmen ist bereits durch sektorenspezifische Vorschriften geregelt (vgl. Begr.RegE Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Ä...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
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