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4. Monitoring Board

Dr. Manuel Alvarez, Prof. Dr. Heinz Kleekämper
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Tz. 50

Stand: EL 40 – ET: 02/2020

Der Monitoring Board wurde im Rahmen des ersten Teils der turnusmäßigen Satzungsüberarbeitung im Jahr 2009 eingerichtet. Er bildet ein formales Bindeglied zwischen den Trustees und den öffentlichen Institutionen, die für die Überwachung der – teilweise in die IASB-Arbeit eingebundenen – nationalen Standardsetters zuständig sind (vgl. IFRS Foundation, Constitution, 2018, Tz. 18). Hierdurch soll die Transparenz und demokratische Kontrolle des IASB sowie des Gremiums der Trustees gestärkt werden (vgl. Zülch/Güth, KoR 2010, S. 179).

 

Tz. 51

Stand: EL 40 – ET: 02/2020

Der Monitoring Board fungiert als oberstes Aufsichtsgremium über den Rat der Trustees und ist dabei mit folgenden Aufgaben betraut (vgl. IFRS Foundation, Constitution, 2018, Tz. 19):

  • Begleitung des Auswahlprozesses zur Nominierung der Trustees und deren Ernennung;
  • Überwachung und Beratung der Trustees bei der Erfüllung ihrer Aufsichtspflichten;
  • Abhalten von regulären (jährlichen oder erforderlichenfalls häufigeren) Sitzungen mit dem Gremium der Trustees, einer Teilgruppe des Gremiums oder mit dessen Vorsitzenden, um jegliche im Fokus des Monitoring Board stehende Arbeitsgebiete des Rats der Trustees oder des IASB, zu diskutieren.

Zur Grundlage für die Wahrnehmung der Aufsichtspflichten, legt der Rat der Trustees dem Monitoring Board einen jährlichen Rechenschaftsbericht vor.

Der Monitoring Board soll zudem eine Organisationsrichtlinie entwerfen, um seine Organisations-, Geschäfts- und Entscheidungsprozesse öffentlich zu machen (vgl. IFRS Foundation, Constitution, 2018, Tz. 18). In diesem Zusammenhang wurde im April 2009 ein sog. Memorandum of Understanding zwischen dem Monitoring Board und dem IASB verabschiedet, das die Rechte und Pflichten der Zusammenarbeit regelt (vgl. http://www.ifrs.org/The-organisation/Governance-and-accountability/Documents/Monitoring_Board_Mou080110.pdf, Abruf: 30.08.2013, vgl. auch: Memomarandum of Understanding to strenghten the Institutional Framework of the International Financial Reporting Standards Foundation, www.ifrs.org/-/media/­feature/groups/monitoring-board/memorandum-monitoring-board-ifrs-trustees.pdf, Abruf: 21.06.2019).

 

Tz. 52

Stand: EL 40 – ET: 02/2020

Die erstmalige Zusammensetzung des Monitoring Board ist in der Satzung vorgegeben und besteht aus den Vertretern der IOSCO, der weltweit wichtigsten Wertpapieraufsichtsbehörden und Europäischen Kommission. Konkret ist das Gremium wie folgt zu besetzen (vgl. IFRS Foundation, Constitution, 2018, Tz. 21):

  • der zuständige EU-Binnenmarktkommissar;
  • der Vorsitzende des IOSCO Emerging Markets Committee;
  • der Vorsitzende des IOSCO Technical Committee;
  • der zuständige Vertreter der Financial Services Agency of Japan (FSAJ);
  • der Vorsitzende der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde Securities and Exchange Commission (SEC) sowie
  • als Beobachter ohne Stimmrecht, der Vorsitzende des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht bei der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich.

Künftig soll die Zusammensetzung in gewissen Abständen neu überdacht und ggf. entsprechend der vorgegebenen Zielsetzung angepasst werden (vgl. IFRS Foundation, Constitution, 2018, Tz. 22).

 

Tz. 53

Stand: EL 40 – ET: 02/2020

Die vom Monitoring Board zu treffenden Entscheidungen (va. die Berufung von Treuhändern in das Gremium der Trustees) sollen einstimmig erfolgen (vgl. IFRS Foundation, Constitution, 2018, Tz. 23).

Dieser Inhalt ist unter anderem im Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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