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4. IFRS-Taxonomy

Dr. Klaus Kretschik, Dr. Wolfgang Sawazki
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Tz. 18i

Stand: EL 38 – ET: 6/2019

Um die technische Auswertung von Abschlussinformationen effizienter gestalten zu können, wurde die ESMA (European Securities and Markets Authority) in Artikel 26 der Transparenzrichtlinie (2013/50/EU) mit der Umsetzung eines einheitlichen elektronischen Berichtsformates (IFRS Taxonomy), dem sog. ESEF (European Single Electronic Format), betraut. Im Zuge dieses Auftrages wurden mögliche Berichtsformate hinsichtlich ihrer Eignung als elektronisches, systematisch standardisiertes Datentransferschema getestet. Als Resultat verkündete die ESMA im Dezember 2016, dass iXBRL (inline Extensible Business Reporting Language) das Standardformat für digitales Reporting IFRS-pflichtiger Unternehmen in Europa sein wird (vgl. Henselmann/Seebeck, IRZ 2017, S. 399).

Es handelt sich hierbei um eine auf XML (Extensible Markup Language) basierende Technologie zum elektronischen Austausch und Web-Reporting von Finanzinformationen, insbesondere Bilanz-, GuV- und Cashflow-Daten sowie weiteren Elementen des Geschäftsberichtes wie Anhang oder Lageberichtsangaben. Ab 01.01.2020 sind kapitalmarktorientierte Konzerne, die nach IFRS bilanzieren, dazu verpflichtet, iXBRL für das digitale Reporting anzuwenden. Ausgenommen davon sind zunächst Anhangangaben, für die die Anwendung des neuen Berichtsformates ab dem 01.01.2022 vorgeschrieben wird. Grundgedanke der Richtlinie war es, ein Medium zu schaffen, das zusätzlich zur "Hochglanz"-Papierpolitik und zum willkürlichen E-Mail-Versand eine automatisierbare Dokumentationsplattform schafft. Diese Formate sollten standardisiert, international und für verschiedene Rechnungslegungsnormen, regulatorische Anforderungen und Informationsbedürfnisse (zB Bundesanzeiger, SEC, Regulator, Börse, Kapitalmarktöffentlichkeit) verwendbar se...

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