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Jahreswechsel 2024/2025: Sozialversicherungsrechtliche Ä ... / 2.2 Pflegeversicherung

Timo Geiger
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Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt ab 1.1.2025 3,6 % (2024: 3,4 %).[1] Die Beiträge werden von Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte aufgebracht, mit Ausnahme von Sachsen. Hier beträgt der Beitragsanteil des Arbeitgebers 1,3 % und der des Arbeitnehmers 2,3 %. Der allein vom Arbeitnehmer aufzubringende Beitragszuschlag für Kinderlose beträgt 0,6 %. Für Eltern reduzieren sich die von ihnen zu tragenden Beiträge ab dem 2. bis zum 5. Kind um jeweils 0,25 Beitragssatzpunkte (Beitragsabschlag seit 1.7.2023).

[1] Pflege-Beitragssatz-Anpassungsverordnung 2025.

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