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Jahresabschluss: Kontoabstimmung von Debitoren und Kredi ... / 2 Ausgleich offener Posten im Folgejahr

Dipl.-Finanzwirt (FH) Nikolaus Zöllner
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Insbesondere bei einer Vielzahl an Forderungen und Verbindlichkeiten empfiehlt es sich, im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten zu prüfen, welche Vorgänge im Folgejahr nicht durch Zahlung oder Ausbuchung ausgeglichen wurden. Dies kann manuell durch Abhaken einer Einzelaufstellung von offenen Posten der Personenkonten zum Stichtag erfolgen. Alternativ kann es – sofern das Buchführungssystem dies technisch ermöglicht – über eine automatisierte Abfrage erfolgen. Lassen Sie sich hierfür im Folgejahr vom System explizit die offenen Posten anzeigen, deren Buchungsdatum im Vorjahr oder davor liegt. Prüfen und dokumentieren Sie anschließend die Ursachen für das Vorliegen der "alten" Posten.

 
Praxis-Beispiel

Offener Posten – kein Ausgleich im Folgejahr

Bei den Abstimmarbeiten zum Jahresabschluss wurde festgestellt, dass eine offene Kundenforderung des Vorjahres im Folgejahr bis zur Bilanzaufstellung nicht ausgeglichen wurde. Eine Überprüfung des Vorgangs hat ergeben, dass der Prokurist eine Stundung der Forderung gewährt hat, ohne dies an die Buchhaltung zu kommunizieren.

 
Praxis-Beispiel

Gutschrift wurde beim Kunden nicht gebucht

Eine im Vorjahr ausgestellte Gutschrift an einen Kunden wurde im eigenen System gebucht, aber offensichtlich nicht beim Kunden verbucht. Daher wurde diese Gutschrift auch nicht bei einer der Zahlungen des Kunden zum Abzug gebracht und ist somit noch offen.

 
Praxis-Beispiel

Eingangsrechnung doppelt vorhanden

Aufgrund eines Importfehlers der eingerichteten Schnittstelle wurde eine Eingangsrechnung doppelt gebucht, aber aufgrund fehlender Fälligkeitsdaten nie zur Zahlung vorgeschlagen.

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