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Ist für die Rückforderung einer Überzahlung von Entgelt die positive Kenntnis des Leistenden von seiner Nichtschuld notwendig?

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LAG Niedersachsen, Beschluss vom 18.3.2025, 4 SLa 755/24

Leitsatz (amtlich)

Nach § 814 Alt. 1 BGB kann das zum Zwecke der Erfüllung einer Verbindlichkeit Geleistete nicht zurückgefordert werden, wenn der Leistende gewusst hat, dass er zur Leistung nicht verpflichtet war. Das Erfordernis der positiven Kenntnis des Leistenden von der Nichtschuld i. S. v. § 814 BGB kann nicht durch die Zurechnung des Wissens anderer entsprechend § 166 Abs. 1 BGB ersetzt werden.

Sachverhalt

Die Beklagte war bis zum 31.8.2022 als IT-Systems Engineer Netzwerk- und Security beim Landesamt für Steuern Niedersachsen beschäftigt. Das Niedersächsische Landesamt für Bezüge und Versorgung (NLBV) hatte ihr jedoch noch bis einschließlich Dezember das bisherige tarifliche Arbeitsentgelt weiter fortgezahlt. Streitig blieb, ob die Beklagte am 6.10.2022 ein Schreiben, datierend auf den 4.10.2022, in den Briefkasten des NLBV geworfen hatte mit der Information, dass sie trotz Kündigung weitere Gehaltszahlungen erhalte. Das Schreiben enthielt nach Angaben der Beklagten weder ihre Personalnummer noch ein Az. und richtete sich auch nicht an einen konkreten Ansprechpartner bzw. Sachbearbeiter.

Mit Schreiben vom 24.1.2023 forderte das klagende Land die Beklagte außergerichtlich erfolglos zur Rückzahlung der Überzahlung in Höhe von 13.235,99 EUR (netto) auf. Die Beklagte hat im Laufe des seit dem 9.2.2024 rechtshängigen Verfahrens auf Rückerstattung der überzahlten Vergütung mit Schriftsatz vom 19.4.2024 Widerklage auf Erteilung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses mit der Note "gut" erhoben.

Die Entscheidung

Das Arbeitsgericht hat der Klage stattgegeben und die Widerklage abgewiesen. Und auch das LAG hat den Antrag der Beklagten auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für das Berufungsverfahren zurückgewiesen mit der Be...

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