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Interne Ermittlungen auf Aufforderung von US-Behörden – ein Erfahrungsbericht (BB 2009, Heft 12, S. 606)

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– Was deutsche Unternehmen bei Untersuchungen von US-Ermittlern beachten sollten –

Zusammenfassung

 
Überblick

Korruption, Steuerhinterziehung, sonstige Wirtschaftsdelikte – Unternehmen müssen sich zunehmend mit schweren Verdachtsmomenten auseinandersetzen und ihnen durch interne Ermittlungen nachgehen. Dieser Beitrag gibt einen Überblick, welche Risiken deutschen Unternehmen drohen und wie man sie vermeidet. Der Autor beschreibt den Ablauf interner Ermittlungen und gibt Empfehlungen, wie man solche Untersuchungen reibungslos und professionell durchführt.

I. Einleitung

Deutsche Unternehmen geraten zunehmend ins Visier ausländischer Ermittlungsbehörden. Die umfangreichsten und kostspieligsten internen Untersuchungen führen sie erfahrungsgemäß auf Aufforderung US-amerikanischer Ermittlungsbehörden[1] durch. US-Gerichte sind bei der extraterritorialen Anwendung von US-Recht sehr großzügig[2]; schon die unternehmerische Tätigkeit in den USA, die Kommunikation dorthin oder die Notierung an einer US-Börse können ausreichen[3]. Oft drohen Strafen in Millionen- oder sogar Milliardenhöhe.

Es gibt keine Anzeichen dafür, dass die USA ihre Aktivitäten bei grenzüberschreitenden Ermittlungen zukünftig einschränken werden. Ganz im Gegenteil. Die neue Vorsitzende der US-Börsenaufsicht SEC[4], Mary J. Schapiro[5], hat bereits angekündigt, bei Wirtschaftsdelikten hart durchzugreifen. Beobachter erwarten, dass damit Unternehmen künftig ein schärferer Wind aus der Börsenaufsicht entgegenweht[6]. Im Geschäftsjahr 2008 bewilligte der US-Kongress der SEC Ausgaben in Höhe von 906 Millionen Dollar[7]. Über 60 Prozent dieser Summe werden derzeit allein für die Durchsetzung von Bundesgesetzen wie etwa dem Anti-Korruptionsgesetz Foreign Corrupt Practices Act (FCPA) ausgegeben.

Auch Barack Obama hat bereits als Senator von Illinois m...

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