Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Innergemeinschaftliche Reihengeschäfte: Aktuelle umsatzsteuerliche Behandlung

André Meißner, Dipl.-Finanzwirt (FH) Jens Keese
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden

Zusammenfassung

 
Überblick

Die umsatzsteuerliche Behandlung von innergemeinschaftlichen Reihengeschäften und innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften führt in der Praxis regelmäßig zu Herausforderungen. Aufgrund einer Änderung der MWSt-Systemrichtlinie zum 1.1.2020 wurden die innergemeinschaftlichen Reihengeschäfte auch im deutschen UStG neu geregelt.Danach gibt es seit 1.1.2020 eine einheitliche Zuordnung der warenbewegten steuerfreien Lieferung für alle EU-Mitgliedstaaten. Der folgende Beitrag soll einen kleinen Überblick über die aktuelle Rechtslage bieten und die Besteuerungsgrundsätze anhand praktischer Beispiele erläutern. Der Beitrag konzentriert sich auf die innergemeinschaftlichen Reihengeschäfte, bei denen Beginn und Ende der Beförderung/Versendung des Gegenstands der Lieferung zwischen in zwei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten liegen. Die Reihengeschäfte mit Beginn oder Ende der Beförderung im Drittland werden im Folgenden nicht näher betrachtet. Der Beitrag beschäftigt sich auch mit dem BMF-Schreiben vom 25.4.2023 (BMF, 25.4.2023, III C 2 – S7116 – a/19/10001 :003), dass die ab 1.1.2020 geltenden Regelungen konkretisiert.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung
 
Gesetze Vorschriften Entscheidungen

§§ 3 Abs. 6, 6a und 7, 3d, 4 Nr. 1 b), 6a, 14a, 25b UStG,

Art. 36a und 141 Richtlinie 2006/112/EG des Rates v. 28.11.2006 (MWSt-System-RL) in der jeweils aktuellen Fassung

Umsatzsteueranwendungserlass – UStAE

Abschn. 3.14 und 25b.1 UStAE

BMF, Schreiben v. 7.12.2015, III C2 – S7116-a/13/10001

BMF, Schreiben v. 25.4.2023, III C 2 – S7116 – a/19/10001 :003

EuGH, Urteil v. 6.4.2006, Rs. C-245/04 "EMAG Handel Eder OHG"

EuGH, Urteil v. 16.12.2010, Rs. C-430/09 "Euro Tyre Holding BV"

EuGH, Urteil v. 27.9.2012, Rs. C-587/10 "VStR"

EuGH, Urteil v. 26.7.2017, Rs. C-386/16 "Toridas"

EuGH, Urteil vom 19.4.2018, Rs. C-580/16 "Hans Bühler KG"

BFH, Urteil v. 11.8.2011, V R 3/10

BFH, Urteil v. 28.5.2013, XI R 11/09

BFH, Urteil v. 25.2.2015, XI R 30/13

BFH, Urteil v. 25.2.2015, XI R 15/14

FG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 11.8.2015, 3K1637/13

Die genannte Rechtsprechung ist ab 2020 nur noch eingeschränkt anwendbar, da die Besteuerung der innergemeinschaftlichen Reihengeschäfte in der MWSt-Systemrichtlinie ab 1.1.2020 EU-weit komplett neu geregelt wurde.

1 Wann ein Reihengeschäft vorliegt

Ein Reihengeschäft liegt vor, wenn

  • mehrere Unternehmer über denselben Gegenstand Liefergeschäfte abschließen und
  • der Gegenstand der Lieferung bei der Beförderung oder Versendung unmittelbar vom ersten Unternehmer an den letzten Abnehmer gelangt.

Da beim Reihengeschäft mehrere Lieferungen ausgeführt werden, sind mindestens 3 Personen beteiligt.

 
Achtung

Reihengeschäfte auch bei nichtunternehmerischen Abnehmern

Der Abnehmer im Reihengeschäft muss nicht immer ein Unternehmer sein, d. h. ein Reihengeschäft liegt auch vor, wenn zwei Unternehmer und ein Nichtunternehmer ein Liefergeschäft abschließen und der Gegenstand unmittelbar vom ersten Unternehmer zum Nichtunternehmer (Abnehmer) gelangt. Die Anwendung der Vereinfachungsregelung des § 25b UStG für innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte ist in diesem Fall allerdings nicht möglich.

Es können jedoch auch mehr als 3 Personen beteiligt sein, die über denselben Gegenstand Umsatzgeschäfte abschließen. Im Folgenden werden nur die Reihengeschäfte betrachtet, die mit einer innergemeinschaftlichen Warenbewegung verbunden sind. Reihengeschäfte mit Warenbewegungen aus dem oder in das Drittland sollen hier nicht betrachtet werden.

1.1 Die Finanzverwaltung erläutert die gesetzlichen Voraussetzungen des unmittelbaren Gelangens an den letzten Abnehmer

Die gesetzliche Voraussetzung des unmittelbaren Gelangens des Liefergegenstands vom ersten Unternehmer an den letzten Abnehmer wird im BMF-Schreiben vom 7.12.2015[1] näher definiert. Dieses BMF-Schreiben ist zwar noch zur alten, bis zum 31.12.2019 geltenden Rechtslage, ergangen. Da das unmittelbare Gelangen an den letzten Abnehmer jedoch auch heute Voraussetzung für das Reihengeschäft ist, hält die deutsche Finanzverwaltung in dem BMF Schreiben vom 25.4.2023 an den geäußerten Grundsätzen weiterhin fest.

An der Beförderung oder Versendung des Liefergegenstands können entweder nur der Lieferer oder nur der Abnehmer bzw. in deren jeweiligen Auftrag ein Dritter beteiligt sein. Möglich ist aber auch, dass beide, also der Lieferer und auch einer der Abnehmer im Reihengeschäft in den Transport des Liefergegenstands eingebunden sind, weil sie z. B. übereingekommen sind, sich unabhängig von der Frage, wer Kosten und Gefahr trägt, den Transport des Liefergegenstands an den Bestimmungsort zu teilen (sog. gebrochene Beförderung oder Versendung).

[1] BMF, Schreiben v. 7.12.2015, III C2 – S7116-a/13/1000.

1.2 Was bei der gebrochenen Beförderung gilt

Nach Auffassung der Finanzverwaltung fehlt es bei einer gebrochenen Beförderung oder Versendung an der für das Reihengeschäft erforderlichen Unmittelbarkeit der Warenbewegung.[1] Der Vorgang spaltet sich damit in mehrere hintereinander geschaltete und getrennt zu beurteilende Einzellieferungen auf.

 
Praxis-Beispiel

Mehrere hintereinander geschaltete Einzellieferungen

Der deutsche Unternehmer D liefert Waren an den belgischen Abnehmer B, der diese wiederum an sein...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Produktempfehlung

haufe-product

Meistgelesene Beiträge
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuerlich richtig zuordnen und buchen
    2.050
  • Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder
    1.965
  • Nachforderungszinsen
    1.126
  • Nachforderungszinsen / 7 Wann für Nachforderungszinsen der Betriebsausgabenabzug gewährt wird
    982
  • GmbH, Gewinnausschüttung
    842
  • Sozialversicherungskonten abstimmen / 4.2 "Nebenkosten" separat buchen
    828
  • Werkzeuge, Abschreibung
    708
  • Homepage und Domain / 4.3 Buchung laufender Gebühren für die Domain-Nutzung
    684
  • Allgemeines zur Abschreibung von Gebäuden / 5 Abschreibungsbeginn und -ende
    643
  • Umsatzsteuer, Ausnahmen beim Leistungsort bei grenzübers ... / 8 Verwendung von Konten im SKR 03 und SKR 04: Voraussetzung der richtigen Buchung ist der umsatzsteuerliche Sachverhalt
    635
  • Wechsel der Gewinnermittlungsart
    621
  • Jahresabschluss, Umsatzsteuer / 1 So kontieren Sie richtig!
    614
  • Anschaffungskosten, Aktivierung oder Betriebsausgabenabzug / 5.2.1 Anschaffungskosten bei Anlagevermögen
    518
  • Instandhaltungsrücklage / 1.3 Zinserträge aus der Anlage von Instandhaltungsrücklagen
    451
  • Erhöhte Absetzungen nach §§ 7h und 7i EStG
    437
  • Firmen-Pkw, Anschaffung
    433
  • Firmen-Pkw, betriebliche Nutzung bis 50 %
    411
  • (Erst-)Ausbildungskosten als Sonderausgaben
    405
  • Verluste/Verlustabzug / 4.3 Verlustrücktrag
    401
  • Kapitallebensversicherungen, Einkommensteuer / 10.2 Leistungen aus einem Lebensversicherungsvertrag
    387
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Finance
BMF Kommentierung: Umsatzsteuerliche Behandlung von Reihengeschäften
Post, Ausland, Lieferung, Paket, Lagerung, Globalisierung
Bild: Haufe Online Redaktion

Zum 1.1.2020 wurden durch die sog. "Quick Fixes" der EU neue Regelungen zu den innergemeinschaftlichen Reihengeschäften aufgenommen. In Deutschland wurden diese - erweitert um Drittlandssachverhalte - gesetzlich umgesetzt. Die Finanzverwaltung hat jetzt ihre Erläuterungen hierzu umfassend überarbeitet.


Vorschriften sicher umsetzen: Rechnungslegung nach HGB und IFRS
Rechnungslegung nach HGB und IFRS
Bild: Haufe Shop

Dieser Praxiskommentar bietet Ihnen einen unmittelbaren Detailvergleich beider Rechnungslegungssysteme. So werden Unterschiede und Gemeinsamkeiten transparent. Zahlreiche Beispiele, Hinweise und Checklisten erleichtern die korrekte Anwendung.


Reihengeschäft
Reihengeschäft

Zusammenfassung Begriff Bei einem Reihengeschäft schließen mehrere Unternehmer über denselben Gegenstand Liefergeschäfte ab, und die Ware gelangt durch eine Beförderung bzw. Versendung unmittelbar vom ersten Lieferanten an den letzten Abnehmer in der Reihe. ...

4 Wochen testen


Newsletter Finance
Bild: Haufe Online Redaktion
Newsletter Steuern und Buchhaltung

Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Für Praktiker im Rechnungswesen
  • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
  • Alles rund um betriebliche Steuern
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Finance Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Lexware
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Rechnungswesen Shop
Rechnungswesen Produkte
Buchführung Software und Bücher
Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen
Produkte zu Kostenrechnung
Produkte zur IFRS-Rechnungslegung
Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren