Für die Ausgestaltung eines IKS sollte neben den – leider eher spärlichen – Äußerungen von Verwaltung und Rechtsprechung auf die vorhandenen Leitfäden verschiedener Verbände und Organisationen (z. B. der Bundessteuerberaterkammer oder dem Institut der Wirtschaftsprüfer) und auf die vorhandene Literatur zurückgegriffen werden.
Ein erster Schritt zum Aufbau eines IKS für die Umsatzsteuer kann die Erstellung einer Matrix für Eingangs- und Ausgangsleistungen sein. Mit einer solchen Matrix lassen sich alle Leistungsbeziehungen eines Unternehmens erfassen und kategorisieren. Ausgangsleistungen können dabei insbesondere nach Art der Leistung, Art der Leistungsempfänger (B2B oder B2C), Sitzort der Kunden, Herkunftsort der Ware, Bestimmungsort der Ware bzw. Ort der Übergabe der Verfügungsmacht, Steuersatz, Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens und Land der durch den Leistungsempfänger verwendeten USt-IdNr. kategorisiert werden. Der Aufbau einer entsprechenden Leistungsmatrix ist an das jeweilige Unternehmen anzupassen. Werden z. B. ausschließlich Leistungen im Inland für inländische Kunden erbracht, erübrigen sich im Hinblick auf die Steuerbarkeit grds. Angaben zum genauen Sitzort des Kunden und folglich auch Prüfprozesse, wie dieser zu bestimmen ist. Ebenso können Prüfprozesse im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Lieferungen oder die Bestimmung der bewegten Lieferung im Reihengeschäft entbehrlich sein, wenn die Ware das Inland im Rahmen der Lieferungen physisch nicht verlässt.
Eine derartige Übersicht kann als Grundlage bei dem Aufbau eines umsatzsteuerlichen IKS dienen, wenngleich an ein effizientes IKS weitergehende Anforderungen zu stellen sind. So legt der Prüfungsstandard IDW PS 980 n. F. (09.2022) für ein CMS bestimmte zwingende Grundelemente fest, die grundsätzlic...