Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Influencer: Einkünfteerzielung über Instagram, TikTok, YouTube & Co.

Dr. Florian Kloster, Jan Thomas Biehl
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Zusammenfassung

 
Überblick

Die Finanzverwaltung zeigt eine zunehmende Sensibilität für wirtschaftliche Social-Media-Aktivitäten. Am 30.7.2020 äußerte sie sich erstmals bundeseinheitlich zur Besteuerung von Influencern. Inzwischen haben sich auch mehrere oberste Landesfinanzbehörden mit verschieden Leitfäden geäußert.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Gewerbesteuerpflicht § 15 GewStG; Gewerbesteueranrechnung § 35 GewStG; Einkünfte aus Freiberuflichkeit § 18 EStG; BMF, FAQ v. 30.7.2020; Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein, Erlass v. 2.7.2024, VI 3010 – S 2240 – 190.

1 Finanzverwaltung veröffentlichte häufig gestellte Fragen (FAQ) und gibt Antworten

Das BMF hat am 30.7.2020 gemeinsam mit den obersten Finanzbehörden der Länder unter Federführung des BayLfSt ein FAQ mit dem Titel "Ich bin Influencer. Muss ich Steuern zahlen?" veröffentlicht. Damit äußert sich die Finanzverwaltung erstmals bundeseinheitlich zu den neuen Möglichkeiten der Einkünfteerzielung im Bereich der digitalen Wirtschaft. Nachfolgend hat das FinMin Schleswig-Holstein[1] eine Einkommensteuer-Kurzinformation (Nr. 2024/9) im Erlasswege veröffentlicht, die konkrete Wertungsfragen aufgreift und im Besonderen für die ertragsteuerliche Behandlung kommerzialisierter Namensrechte eines Influencers in Anlehnung an eine Entscheidung des BFH aus 2019[2] nützliche Klarstellungen bietet. Andere Bundesländer stellen Online-Leitfäden zur Verfügung, wie bspw. das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg, dass einen "Steuerguide für Influencer" publiziert hat. Letztere fokussieren auf die elementaren Grundzüge der Besteuerung und sollen tendenziell dazu sensibilisieren, dass entsprechende Tätigkeiten eine Vielzahl steuerlicher Pflichten begründen können.

[1] FinMin Schleswig-Holstein, Erlass v. 2.7.2024, VI 3010 – S 2240 – 190.
[2] BFH, Urteil v. 12.6.2019, X R 20/17, BStBl 2020 II S. 3.

2 Steuerliche Relevanz der Einkünfte von Influencern

Sofern der Bereich...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

haufe-product
Empfehlung

    Meistgelesene Beiträge
    • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1 Urlaub für das Jahr der Beendigung des Arbeitsverhältnisses festsetzen
      1.097
    • Jubiläumszuwendung
      849
    • Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen / 7.3 Begünstigte Aufwendungen
      787
    • Arbeitsmittel und Arbeitskleidung / 9.1 Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern für Reinigungskosten
      751
    • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuerlich richtig zuordnen und buchen
      746
    • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1.2 Zu viel genommener Urlaub
      731
    • Anhang nach HGB / 4.2 Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer
      713
    • Sonderabschreibung: Voraussetzungen, Höhe und Buchung / 7 Sonderabschreibung: Übersicht
      702
    • Betriebsbedingte Kündigung: Sozialauswahl / 1.4 Auswahlschemata (z. B. Punktesysteme)
      698
    • Vorsteuerabzug / 9 Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs
      685
    • Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder
      674
    • GmbH, Gewinnausschüttung
      670
    • Fahrräder, Elektrofahrräder: Privatnutzung / 5 Anschaffung und Abschreibung eines E-Bikes
      644
    • Reisekosten Inland für Arbeitnehmer: Verpflegungskosten / 4.2 Kürzung der Verpflegungspauschale bei Gestellung von Mahlzeiten
      630
    • Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen nach § 37b EStG
      629
    • Entgelt im Krankheitsfall / 5 Krankengeldzuschuss (§ 22 Abs. 2, 3 TVöD)
      618
    • Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge / 2 Zuschlagssätze
      610
    • Mahnung und Mahnverfahren / 7.3 Buchung Mahngebühren und Verzugszinsen
      609
    • Arbeitsessen mit Arbeitnehmern
      597
    • Praxis-Beispiele: GmbH-Geschäftsführer / 1 Zuschuss zur privaten Krankenversicherung
      590
    Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop

    Empfehlung


    Zum Thema Finance
    Richtig verzollen und Geld sparen: Schnelleinstieg Zoll
    Schnelleinstieg Zoll
    Bild: Haufe Shop

    Vermeiden Sie teure Fehler bei der Zollerklärung. Mit diesem Buch gehen Sie sicher mit allen Rechtsfragen zum Import und Export um - ohne juristische Vorkenntnisse. Es erklärt Ihnen Schritt für Schritt alle zollrechtlichen Grundlagen für einen reibungslosen Ablauf.


    Umsatzsteuer in der Buchhaltung
    Umsatzsteuer in der Buchhaltung

    Zusammenfassung Überblick Die Einrichtung der Geschäftsprozesse in der Buchhaltung spielt für die Umsatzsteuer eine entscheidende Rolle. Denn sämtliche Geschäftsvorfälle sind auf ihre umsatzsteuerliche Relevanz zu überprüfen und im Rahmen der laufenden ...

    4 Wochen testen


    Newsletter Finance
    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
    Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Lösungen zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Bücher zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren