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Hospitant / Arbeitsrecht

Britta Schwalm
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1 Ziel

Der Hospitant "läuft" quasi mit und erhält einen Einblick in Unternehmensabläufe und Arbeitsweisen.[1] Zweck des freiwilligen Hospitierens kann damit zwar auch sein, für das Gastgeberunternehmen eine neue Arbeitskraft zu rekrutieren. In erster Linie dient der Aufenthalt im Betrieb aber vor allem dem Hospitanten selbst. Dieser soll neue Impulse gewinnen und besser abschätzen können, in welche Richtung eine Ausbildung gehen soll, ob ein bestimmter Beruf bzw. eine Branche den Erwartungen entspricht oder ob andere Verfahrensweisen für das eigene Unternehmen sinnvoll sein können. Freiwillige Hospitationen sind in praktisch allen Berufen und Branchen möglich.

 
Achtung

Begriffsabgrenzung: Hospitanz und Hospitation

In der Praxis werden die Begriffe "Hospitanz" und "Hospitation" hin und wieder unterschiedlich verwendet. Die "Hospitation" meint in diesen Fällen eine feste und geregelte Vereinbarung zwischen Gastgeber und Gast. In einigen Konstellationen arbeitet der Hospitant sogar mit. Als "Hospitanz" werden dagegen eher Besuche von Außenstehenden ohne feste Organisation bezeichnet. Beide Begriffe meinen aber stets den Besuch eines Unternehmens, um einen Arbeitsplatz, eine Arbeitsweise oder einen Betrieb kennenzulernen.

 
Praxis-Beispiel

Vorgeschriebene und fest geregelte Hospitationen

In einige Branchen ist die Hospitation Pflichtbestandteil einer Ausbildung, Fortbildung oder Voraussetzung für eine Einstellung. In diesen Fällen kann sich die Hospitation wesentlich von der freiwilligen in einem Unternehmen unterscheiden:

  1. Medizin: In medizinischen Berufen sind Hospitationen verpflichtend. Sie treten dabei allerdings in ganz unterschiedlichen Konstellationen und Zusammenhängen auf: Ein Gast-Arzt, der von seinem künftigen Arbeitgeber auf seine Eignung überprüft wird, arbeitet zunächst als ...

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