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Honorargestaltung für Steuerberater 09/2025 / 3 Kanzleimanagement: Honorare für betriebswirtschaftliche Beratungen gestalten

Dr. Dario Arconada Valbuena, Dipl.-Finanzwirt Werner Becker
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Für viele Mandanten ist der Steuerberater auch ­Ansprechpartner für Fragen zur erfolgreichen Unternehmensführung. Zu den typischen Aufgabenstellungen gehören insbesondere die Existenzgründungsberatung, die Finanzierungsberatung, die Einrichtung einer Kostenrechnung, die Konzeption eines individuellen Controllingsystems oder die Beratung bei Ertrags- und Liquiditätsproblemen.

Diese betriebswirtschaftlichen Beratungsleistungen sind zwar mit dem Beruf des Steuerberaters vereinbar, es handelt sich jedoch nicht um Vorbehaltsaufgaben i. S. d. StBerG, sodass die StBVV für die Honorarberechnung in diesen Fällen nicht maßgebend ist. Die Vergütung richtet sich daher nach §§ 612, 632 BGB, wonach die vereinbarte Vergütung oder – bei fehlender Vergütungsvereinbarung – die übliche Vergütung zur Anwendung kommt. Die Honorare für betriebswirtschaftliche Beratungsleistungen können daher individuell vereinbart werden.

An Stunden- und Tagessätzen orientieren

Als Orientierungshilfe können die Tages- und Stundensätze von Unternehmensberatern herangezogen werden, die jedoch sehr weite Bandbreiten aufweisen. Die Stundensätze sind je nach Beraterqualifikation, Komplexität und Schwierigkeitsgrad der Beratung sehr unterschiedlich und auf Steuerberater insofern nur bedingt übertragbar. In Honorarumfragen bei Steuerberatern werden von vielen Kanzleien Stundensätze für betriebswirtschaftliche Beratungen von 130–250 EUR genannt, teilweise aber auch noch höhere Beträge.

Die wichtigsten Einflussfaktoren auf die Höhe des erzielbaren Honorars sind im Einzelfall:

  • Schwierigkeit der Tätigkeit
  • Bedeutung der Tätigkeit für den Mandanten
  • erkennbarer bzw. quantifizierbarer Nutzen der Beratungsleistung
  • Größe des Mandantenbetriebs
  • Honorarsensibilität des Mandanten
  • Höhe des vom Mandanten an andere Berater gezahlten Honora...

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