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Honorargestaltung für Steuerberater 09/2021 / 1 Kanzleimanagement: Angemessene Stundensätze erzielen – So kalkulieren Sie richtig

Dr. Andreas Nagel, Dipl.-Finanzwirt Werner Becker
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Bei Steuerberatern herrscht immer wieder Unsicherheit darüber, welche Stundensätze von ihren Mitarbeitern erzielt werden müssen und welche Stundensätze den Mandanten berechnet bzw. "zugemutet" werden können. Manche Kollegen scheuen sogar eine exakte Berechnung des Stundensatzes und des erforderlichen Honorars, denn das Ergebnis der Kalkulation könnte eine Honorarerhöhung erforderlich machen und ein vermeintlich unangenehmes Honorargespräch mit dem Mandanten erfordern – oder sogar die Kündigung eines langjährigen Mandats.

 
Praxis-Beispiel

Kalkulation von Stundensätzen

Am Beispiel eines Mitarbeiters aus einer Einzelkanzlei zeigen wir, wie aus betriebswirtschaftlicher Sicht bei der Kalkulation von Stundensätzen vorgegangen werden sollte. Die Daten können selbstverständlich nicht unverändert für die eigene Kanzlei übernommen werden, sondern sind durch die kanzleiindividuellen Werte zu ersetzen.

Schritt 1: Ermittlung der Anwesenheitsstunden

Im ersten Schritt müssen die tatsächlichen Arbeitstage und Anwesenheitsstunden des Mitarbeiters ermittelt werden. Wenn man davon ausgeht, dass von 365 Kalendertagen pro Jahr ungefähr 165 Tage auf Wochenenden, Feiertage, Urlaub, Krankheit und externe Fortbildungstage entfallen, verbleiben für den Mitarbeiter in Vollzeit rd. 200 Arbeitstage in der Kanzlei. Bei einer täglichen Arbeitszeit von 8 Stunden ergibt sich daraus eine Anwesenheitszeit von 1.600 Stunden.

Schritt 2: Ermittlung der abrechenbaren Stunden

Die ermittelten Anwesenheitsstunden werden nie zu 100 % gegenüber Mandanten abrechenbar sein. Ein Teil der Anwesenheitszeit wird für Eigenorganisation, für Tätigkeiten im EDV-Bereich, für interne Fortbildung oder für Recherchearbeiten erforderlich sein.

Ein typisches Beispiel ist auch die Klärung rechtlicher Zweifelsfragen: Hier stellt sich imme...

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