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Honorargestaltung für Steuerberater 08/2022 / 2 Kanzleimanagement: Lernen von den Besten durch Benchmarking

Dr. Andreas Nagel, Simon Beyme
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Für jede Kanzlei ist es sinnvoll, das eigene Dienstleistungsangebot und die internen Arbeitsabläufe in regelmäßigen Abständen kritisch zu betrachten und zu prüfen, ob es vielleicht bessere oder rationellere Vorgehensweisen für einzelne Bereiche und Tätigkeiten gibt. Bei der Suche nach Verbesserungen sollten nicht nur eigene Ideen gesammelt, sondern auch das Angebot und die Arbeitsweise von Mitbewerbern systematisch analysiert werden.

Was ist Benchmarking?

Als "Benchmarking" bezeichnet man den Vergleich der eigenen Kanzlei mit der Arbeitsweise besonders erfolgreicher Kanzleien (engl. Benchmark: Vergleichsmaßstab, Bezugspunkt). Die optimale Arbeitsweise wird dann als "Best Practise" (beste Praxislösung) bezeichnet. Ziel des Benchmarking ist es, sich immer weiter zu verbessern. Der Grundsatz des Benchmarking lautet daher: Lerne von den Besten!

Benchmarking richtig umsetzen

Benchmarking kann sich auf die gesamte Kanzlei oder auf einzelne Teilbereiche der Kanzlei beziehen. Definieren Sie daher zunächst, welche Bereiche oder Arbeitsabläufe verbessert werden sollen und was durch die Veränderungen erreicht werden soll. Wählen Sie dann eine oder mehrere Benchmark-Kanzleien aus, mit denen Sie die eigene Vorgehensweise vergleichen wollen. Für die Suche nach geeigneten Benchmark-Partnern gibt es kein Patentrezept. Es können regionale Mitbewerber sein, aber auch räumlich entfernte Kanzleien, von denen Sie durch Mandanten, aus Fachzeitschriften oder durch andere Medien erfahren haben. Insbesondere in Fachzeitschriften und in den Verbandsnachrichten der Steuerberaterverbände wird immer wieder über Kanzleien berichtet, die ­besonders erfolgreich und fortschrittlich arbeiten oder bestimmte Auszeichnungen gewonnen haben. Identifizieren Sie anhand dieser Informationsquellen geeignete Kanzleien...

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