Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Honorargestaltung für Steuerberater 03/2025 / 3 Kanzleimanagement: Gehaltsgespräche mit Mitarbeitenden richtig führen

Dipl.-Betriebsw. Thorsten Hesse, Dipl.-Finanzwirt Thomas Rennar
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Gehaltsgespräche mit Mitarbeitenden sind für viele Kanzleiinhaber eine zweischneidige Angelegenheit: Einerseits sollen durch attraktive Gehälter die Leistungen der Mitarbeitenden angemessen vergütet werden, andererseits müssen die Gehälter zur wirtschaftlichen Situation der Kanzlei passen. Mit der richtigen Vorgehensweise gelingt es in den meisten Fällen, Gehaltsgespräche so zu führen, dass Kanzleiinhaber und Mitarbeitende mit dem Ergebnis gleichermaßen zufrieden sind.

Angemessene Gehälter festlegen

Die wichtigsten Einflussfaktoren auf das Gehalt von Mitarbeitenden sind in den meisten Fällen

  • die Ausbildung,
  • die Berufserfahrung sowie
  • individuelle Zusatzqualifikationen und Spezialkenntnisse.

Prüfen Sie zunächst die Höhe der regional üblichen Gehälter, indem Sie Job- und Gehaltsbörsen und Stellenanzeigen im Internet und in Fachzeitschriften auswerten. Geben Sie im Internet als Suchbegriff z. B. "Gehalt Steuerfachwirt" und das dazugehörige Bundesland oder den Standort der Kanzlei ein, um einen Eindruck davon zu erhalten, was regional "üblich" ist. Vielleicht gibt es auch eine aktuelle Gehaltsumfrage des regionalen Steuerberaterverbands, an der Sie sich orientieren können.

Wenn Sie in Ihrer Kanzlei für eine gerechte und transparente Gehaltsstruktur sorgen möchten, können Sie eine individuelle "Gehaltstabelle" erstellen, aus der das Gehalt je nach Ausbildung und Berufserfahrung ersichtlich ist. Zusätzlich können Sie individuelle Zuschläge vorsehen, z. B. für bestimmte Spezialkenntnisse, für jedes Jahr der Kanzleizugehörigkeit oder für die Übernahme bestimmter organisatorischer Aufgaben.

Bei Bedarf können Sie für diese Zuschläge einen Höchstbetrag festlegen, um die Zuschläge betragsmäßig zu begrenzen. Jeder Mitarbeitende weiß dann genau, nach welchen Kriterien das Gehalt festgelegt...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Steuer Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1 Urlaub für das Jahr der Beendigung des Arbeitsverhältnisses festsetzen
    1.585
  • Altersrente (für langjährig Versicherte) / 2.2 Vertrauensschutz
    1.307
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen / 7.3 Begünstigte Aufwendungen
    905
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1.2 Zu viel genommener Urlaub
    878
  • Arbeitsmittel und Arbeitskleidung / 9.1 Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern für Reinigungskosten
    842
  • Jubiläumszuwendung
    815
  • Sonderabschreibung: Voraussetzungen, Höhe und Buchung / 7 Sonderabschreibung: Übersicht
    784
  • GmbH, Gewinnausschüttung
    764
  • Fahrräder, Elektrofahrräder: Privatnutzung / 5 Anschaffung und Abschreibung eines E-Bikes
    753
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuerlich richtig zuordnen und buchen
    730
  • § 7 Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in Forderu ... / 5. Muster: Die Drittschuldnererklärung – Arbeit
    728
  • Betriebsbedingte Kündigung: Sozialauswahl / 1.4 Auswahlschemata (z. B. Punktesysteme)
    707
  • Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder
    699
  • Mahnung und Mahnverfahren / 7.3 Buchung Mahngebühren und Verzugszinsen
    675
  • Vorsteuerabzug / 9 Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs
    664
  • Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen nach § 37b EStG
    661
  • Arbeitsessen mit Arbeitnehmern
    656
  • Reisekosten Inland für Arbeitnehmer: Verpflegungskosten / 4.2 Kürzung der Verpflegungspauschale bei Gestellung von Mahlzeiten
    648
  • Anhang nach HGB / 4.2 Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer
    645
  • Steuer Check-up 2026 / 2.1.3 Sonderabschreibung: E-Fahrzeuge
    641
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Steuer Office Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Steuern
Topaktuell kommentiert: Die Körperschaftsteuer
Körperschaftsteuer_Datenbank
Bild: Haufe Shop

GmbH, Konzern oder gemeinnützige Körperschaft – Fehler im Körperschaftsteuerrecht kosten Zeit und Geld. Der Dötsch kommentiert KStG & UmwStG präzise und praxisnah. Verfasst ausschließlich von Angehörigen der Finanzverwaltung – für maximale Rechtssicherheit. Jetzt 4 Wochen kostenlos testen!


Newsletter Steuern - BFH-Urteilsservice

Aktuelle Informationen zur neuesten BFH-Rechtsprechung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Kurzkommentierungen
  • Praxishinweise
  • wöchentlich
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Steuern Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Onlinetraining Smartsteuer Schäffer-Poeschel Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Steuern Shop
Steuern Software Komplettlösungen Steuern Kanzleimanagement Lösungen Steuern im Unternehmen Lösungen für die Steuererklärung Steuer-Kommentare

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren