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Homeoffice im Rechnungswesen

Reinhard Bleiber
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Zusammenfassung

 
Überblick

Obwohl eine gesetzliche Regelung zum Homeoffice, z. B. das Recht auf einen Arbeitsplatz im Homeoffice, in der Politik oft und laut diskutiert wurde, ist eine Lösung nicht in Sicht. Selbst die Aufnahme dieses Punktes in den Koalitionsvertrag der Ampelregierung hat die erhoffte Klarheit und Sicherheit nicht geschaffen. Daher wird es auch in absehbarer Zeit noch viele Unklarheiten und individuelle Regelungen geben. Dabei gibt es den Trend zum Arbeitsplatz außerhalb des Unternehmens nicht erst seit der Corona-Pandemie, bereits seit vielen Jahren versuchen die Unternehmen und die dort arbeitenden Menschen diese Arbeitsform. Es gibt Vorteile für beide Seiten, Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Gerade das Rechnungswesen könnte mit diesem Arbeitsmodell einige der existierenden und größer werdenden Mitarbeiterprobleme lösen. Doch Homeoffice funktioniert nicht für jede Aufgabe, auch nicht in der Buchhaltung oder dem Controlling. Technische und organisatorische Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit geeignete Aufgaben auch im Zuhause des Arbeitnehmers erledigt werden können. Erfolgreich ist Homeoffice nur dann, wenn die Abläufe und die Zusammenarbeit optimal organisiert sind. Besonderes Augenmerk verlangt die Führung der Mitarbeiter, die im Homeoffice arbeiten.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung – ArbStättV)

Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

1 Gründe für die Arbeit im Homeoffice

Im Lockdown während der Corona-Pandemie 2020 und 2021 war die Arbeit im Homeoffice eine mögliche Lösung, mit der Kontakte trotz Erledigung der beruflichen Aufgaben an vielen Arbeitsplätzen vermieden werden konnten. Dass dies nur für einen Teil der Arbeitnehmer möglich war, liegt in der Natur vieler Aufgaben. Die bereits vor der Pandemie aufkommende Forderung nach einem Recht auf einen Homeoffice-Arbeitsplatz wurde in der Pandemie stärker denn je erhoben. Viele Arbeitgeber haben in dieser Zeit reagiert und angekündigt, einen großen Teil der Arbeitsplätze in die Wohnung der Arbeitnehmer zu verlegen. Aktuell geht der Trend in die entgegengesetzte Richtung. Große internationale Unternehmen, z. B. Amazon, haben angekündigt, ab 2025 wieder alle Arbeitsplätze in die Büros zurückzuholen. Hier entsteht gerade ein Konfliktpotenzial, das nur durch genaue Betrachtung und Abwägung der Vor- und Nachteile des Homeoffice sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber entschärft werden kann.

Die Ampelkoalition aus SPD, Grüne und FDP hat Ende 2021 das Thema Homeoffice in den Koalitionsvertrag geschrieben. Das sozialdemokratisch geführte Arbeitsministerium hat versucht, die Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag zu diesem Bereich umzusetzen und zu gestalten. Von einem "Erörterungsrecht über mobiles Arbeiten und Homeoffice" war die Rede. Die Forderung nach einem Homeoffice-Arbeitsplatz sollte nur dann abgelehnt werden können, wenn dem betriebliche Belange widersprechen. Bis Ende 2024 ist das Vorhaben über die Arbeit an einem Gesetzesentwurf im Bundesministerium für Arbeit und Soziales noch nicht hinausgekommen. Die Umsetzung dieser Inhalte in ein gültiges Gesetz ist zu diesem Zeitpunkt mehr als ungewiss.

Dennoch sollte sich das Rechnungswesen jetzt mit den möglichen Auswirkungen der Arbeit im Homeoffice, wenn auch vielleicht nur teilweise und temporär, beschäftigen. Eine gesetzliche Regelung ist zwar erst in weiter Ferne zu erkennen, doch das Verlangen der Beschäftigten in Buchhaltung, Kostenrechnung und Controlling nach einer Arbeit im Homeoffice kann nicht gänzlich ignoriert werden.

 
Hinweis

Alternativen entwickeln sich

Nicht jeder Homeoffice-Arbeitsplatz muss tatsächlich in der Wohnung des Arbeitnehmers eingerichtet werden. Während der Pandemie haben sich Alternativen entwickelt, deren Nutzung auch in pandemiefreien Zeiten vorteilhaft sein kann. So konnten und können in besonderen Büros (Coworking Space) einzelne Arbeitsräume angemietet werden, die in der Nähe des Wohnorts des Arbeitnehmers liegen. Dadurch werden gegenüber dem Arbeitsplatz in der Wohnung des Arbeitnehmers wesentliche Verbesserungen in der verfügbaren Technik und eine Vermeidung von häuslichen Störungen erreicht. Wie sich die Nachfrage nach diesen Alternativen zum Arbeitsplatz in der Wohnung entwickeln, bleibt abzuwarten.

1.1 Pandemievorsorge und Klimaschutz

Es gibt schon immer viele Gründe, die für aber auch gegen Homeoffice-Arbeitsplätze sprechen. Die während der Corona-Pandemie geführte Diskussion um vermeidbare Kontakte und damit geringere Ansteckungsgefahr ist vorbei. Die Situation wird allgemein als relativ gefahrlos angesehen, sodass der Grund der vermiedenen Ansteckungsgefahr als Argument für ein Homeoffice entfallen ist. Die in die Klimadebatte passende Einsparung von CO2-Ausstoß aufgrund der reduzierten Arbeitswege ist eine gesellschaftliche Aufgabe, die politisch gesteuert werden muss.

1.2 Wirtschaftliche Gründe für die Arbeit im Homeoffice

Doch neben Pandemievorsorge und mehr Klimaschutz bleiben weitere, wirtschaftliche Gründe, die für die vermehrte Nutzung von Homeoffice angeführt werden können.

  • Für den Mitarbeiter be...

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