Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Hochwasser/Überschwemmung in der Gebäudeversicherung / 10 Was sind die ersten Schritte im Schadensfall?

Ass. jur. Alen Stanojevic
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden
  1. Melden Sie den Schaden umgehend bei der Gebäudeversicherung

    Egal ob per Telefon, Mail oder Kontaktformular – melden Sie den Schaden sofort bei der Versicherung. Sie erleichtern es allen, wenn Sie dazu die konkrete Versicherungsnummer bereithalten. Hilfreich ist auch, wenn Sie bei der Schadensmeldung zumindest die voraussichtliche Größenordnung des Schadens angeben können, dann kann der Versicherer den Vorgang gleich in die richtigen Kanäle steuern. Der Versicherer wird Ihnen unmittelbar nach der Meldung in der Regel eine Schadensnummer mitteilen, die Sie bei allen Anrufen und Schreiben benötigen.

    Bitten Sie alle Bewohner, die Schäden auch bei ihren Hausratversicherungen zu melden, sofern sie eine haben. Die Gebäudeversicherung der WEG ist wie oben dargestellt nur für das Gebäude zuständig, Hausratgegenstände sind dort nicht versichert.

  2. Fotografieren Sie die Schäden

    Bilder vom Schaden können bei der späteren Beurteilung und Abwicklung enorm hilfreich sein. Machen Sie lieber ein Bild zu viel als zu wenig.

  3. Leiten Sie Sofortmaßnahmen ein

    Grundsätzlich dürfen Sie die Schadensstelle erst nach Freigabe durch den Versicherer verändern, also zum Beispiel die Reparatur einleiten. Der Versicherer muss die Möglichkeit haben, den Schaden selbst zu untersuchen. Wird dem Versicherer diese Möglichkeit genommen, spricht man von einer Obliegenheitsverletzung, die ernste Probleme nach sich ziehen kann bis hin dazu, dass der Versicherer überhaupt keine Entschädigung zu leisten hat.

    Sofortmaßnahmen, die dazu dienen, den Schaden möglichst gering zu halten, dürfen Sie aber auf eigene Faust einleiten. Lassen Sie also beispielsweise einen überfluteten Keller leerpumpen und alle Sachen ausräumen, die schimmeln könnten. Auch hier sind Sie auf der sicheren Seite, wenn Sie als allererstes Bilder vom Sch...

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Teilungserklärung, Aufteilungsplan und Gemeinschaftsordn ... / 7.1 Überblick
    1
  • Besteuerung einer Fotovoltaikanlage / 8.3.4 Aufwendungen für das Dach
    0
  • Datenschutz: Rechtsgrundlagen, Grundbegriffe und Grundpr ... / 1 Rechtsgrundlagen für den Datenschutz in Deutschland
    0
  • Datenschutz (ZertVerwV) / 6 Informationspflichten
    0
  • Dauerwohnrecht / 2 Begründung des Dauerwohnrechts
    0
  • Förderprogramme zur Finanzierung energetischer Maßnahmen / 2.1.2.3 Darlehenskonditionen
    0
  • Grüner Mietvertrag (Green Leases): Anwendungsbereiche un ... / 10.5 Green-Lease-Formulierungsvorschlag
    0
  • Grüner Mietvertrag (Green Leases): Anwendungsbereiche un ... / 11.1 Innenraumqualität
    0
  • Informations- und Auskunftspflichten bei der Datenerhebung / 1.3 Mitzuteilende Informationen nach Art. 13 Abs. 1 DSGVO
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt VerwalterPraxis Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop
Produktempfehlung


Zum Thema Immobilien
Haufe Shop: Praxiswissen Immobilien und Steuern
Praxiswissen Immobilien und Steuern
Bild: Haufe Shop

Steuerliche Chancen und Risiken bei Immobilien: dieses Buch soll Ihnen einen Überblick über die verschiedenen Steuerarten bei Erwerb, Vermietung, Veräußerung, Erbschaft und Schenkung von Immobilien verschaffen.


Newsletter Immobilien
Newsletter ImmobilienVerwaltung

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Immobilienverwaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Rechtsprechung
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • energetische Sanierung
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Immobilien Archiv
Haufe Group
L'Immo-Podcast: Alle Folgen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Immobilien Shop
Immobilien Lösungen Immobilien-Verwaltung Produkte Wohnungswirtschaft Lösungen Private Vermietung Produkte Alle Immobilien Produkte
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren