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Hitze- und Lichtschutz / 2 Anforderungen an Hitze- und Lichtschutzeinrichtungen nach Arbeitsstättenrecht

Dipl.-Ing. Cornelia von Quistorp
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In der ASR A3.5 "Raumtemperaturen" liegt der Schwerpunkt dem Titel entsprechend auf dem Hitzeschutz. Die allgemeine Forderung, dass an Fenstern, Türen und Oberlichtern störende Blendung und v. a. übermäßige Erwärmung zu vermeiden sind, wird in Abschn. 4.3 Abs. 2 ASR A3.5 wie folgt präzisiert: "Führt die Sonneneinstrahlung durch Fenster, Oberlichter und Glaswände zu einer Erhöhung der Raumtemperatur über + 26 °C, so sind diese Bauteile mit geeigneten Sonnenschutzsystemen auszurüsten. Störende direkte Sonneneinstrahlung auf den Arbeitsplatz ist zu vermeiden".

 
Wichtig

Sonnenschutz von Anfang an

Ausdrücklich wird in Abschn. 4.1 Abs. 1 ASR A3.5 darauf hingewiesen, dass effektiver Sonnenschutz bereits in der Planungsphase eines Gebäudes berücksichtigt werden muss und nicht als eine spätere "Nachbesserung" bei entsprechenden Problemen aufgefasst werden darf. Bei der Planung eines Gebäudes können Probleme am effektivsten vermieden werden. Vorsicht z. B. bei Ganzglasfassaden, Süd- und Westseiten, Dachfenstern oder Oberlichtern, Leichtbauweise (guter Wärmeschutz, aber oft schnelle Aufheizung).

 
Wichtig

Raumtemperaturen an heißen Tagen

Die Angaben in der ASR A3.5 zum Schutz gegen übermäßige Sonneneinstrahlung beziehen sich zunächst auf Situationen, in denen die Außentemperaturen geringer als 26 °C sind. Steigen die Raumtemperaturen trotz geeigneter Sonnenschutzeinrichtungen über 26 °C (bei hohen Außentemperaturen), greifen ergänzende Regelungen.

Die ASR A3.4 "Beleuchtung und Sichtverbindung" enthält Angaben v. a. zum Lichtschutz: "Störende Blendung durch Sonneneinstrahlung ist zu vermeiden oder – wenn dies nicht möglich ist – zu minimieren. Zur Begrenzung störender Blendungen oder Reflexionen können z. B. Jalousien, Rollos und Lamellenstores dienen. Bei Dachoberlichtern können dies z. B....

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