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Hinweise für die Wohnungswirtschaft

Hans-Thomas Damm
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Zusammenfassung

Die Gefahrenpotenziale, die durch die Wohnungsunternehmen zu überwachen sind, gliedern sich in folgende übergeordnete Bereiche:

  • Konstruktion und Standsicherheit
  • Feuerschutz
  • Absturz und Sturzsicherung
  • Maschinen und Anlagentechnik, Elektroanlagen
  • Trinkwasser, Grundwasser
  • Druckbehälter
  • Heizungsanlagen, Tanks
  • Gasleitungen
  • Gasgeräte
  • Abgasführung Gas
  • Freianlagen
  • unbebaute Grundstücke
  • öffentliche Verkehrsflächen
  • Sicherheit und Unfallverhütung

Im Folgenden wird auf einzelne Bereiche gesondert eingegangen.

1 Elektroanlagen

Für Elektroanlagen ist nach den technischen Regeln eine regelmäßige, wiederkehrende Prüfung in Wohnungen nach der europäischen Norm DIN EN 50110[1] (deutsche Normfassung DIN VDE 0105-100[2]) ohne Angabe einer Prüffrist erforderlich.

Für den gewerblichen Bereich gilt nach den Regeln der Berufsgenossenschaft, dass elektrische Anlagen alle vier Jahre nach der DGUV-Vorschrift 3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel"[3] zu prüfen sind.

Fehlerstromschutzeinrichtungen (Fl-Schalter) sind nach DGUV A3 alle sechs Monate und Geräte (z. B. gewerblich genutzte Waschmaschinen) in der Regel einmal jährlich zu prüfen. Prüfungen der Elektroanlagen sind laut VDE 105 – Teil 100, Abschnitt 5.3.3 "Prüfen" – von Elektrofachkräften auszuführen. Laut Prüfliste BGV A 2 ist die Fehlerstromschutzeinrichtung durch Betätigen der Prüfeinrichtung durch den Benutzer zu prüfen. Dieser könnte durch individualrechtliche Regelung im Mietvertrag auch der Mieter (Benutzer) sein.[4]

Laut Urteil des OLG Saarbrücken[5] wird eine Vermieterprüfpflicht für elektrische Anlagen bejaht. Das OLG Saarbrücken ist der Auffassung, dass die Prüfliste der Unfallverhütungsvorschriften nicht nur für gewerbliche, sondern auch für privat genutzte Räume gilt. Die Staatsanwaltschaft Hannover hat die Geschäftsführer der vermietenden Wohnu...

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