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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Steuererklärung / F. Kosten der Steuererklärung

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Rz. 20

Stand: EL 137 – ET: 03/2024

Aufwendungen für die Anfertigung der ESt-Erklärung sind grundsätzlich als Kosten der > Lebensführung nicht abziehbar. Nur soweit sie der Ermittlung der > Einkünfte dienen, sind > Steuerberatungskosten als > Werbungskosten oder > Betriebsausgaben zu berücksichtigen.

 

Rz. 21

Stand: EL 137 – ET: 03/2024

Erstattet ein > Arbeitgeber seinem > Arbeitnehmer die Aufwendungen zur Erstellung einer Steuererklärung, handelt es sich grundsätzlich um > Arbeitslohn. Anders ist dies nur dann, wenn der ArbN dem ArbG im Rahmen einer Nettolohnvereinbarung (> Nettolohn) die Steuererstattungsansprüche abgetreten hat (BFH 264, 443 = BStBl 2019 II, 785). Siehe auch > Steuerberatungskosten.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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