Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Sparverträge

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

A. Allgemeines

 

Rz. 1

Stand: EL 134 – ET: 06/2023

Bei der Vermögensbildung der ArbN nach dem 5. VermBG müssen vermögenswirksame Leistungen (vwL) im Rahmen formalisierter Vertragsarten angelegt werden. Dazu gehören

• Sparverträge zum Ansparen von Geldvermögen (§ 2 Abs 1 Nr 6 iVm § 8des 5. VermBG) sowie
• Sparverträge über Wertpapiere oder andere Vermögensbeteiligungen (§ 2 Abs 1 Nr 1 iVm § 4 des 5. VermBG, aaO; vgl Abschn 5 VermBErl – > Anh 5.3).

Daneben kennt das 5. VermBG als weitere Vertragsarten ua den > Wertpapier-Kaufvertrag, den > Beteiligungs-Vertrag, den > Beteiligungs-Kaufvertrag sowie den Kapitalversicherungsvertrag (zu Einzelheiten > Vermögensbildung der Arbeitnehmer Rz 93 ff).

Die hier behandelten Sparverträge iSv §§ 4und 8 des 5. VermBG haben Folgendes gemeinsam:

 

Rz. 2

Stand: EL 134 – ET: 06/2023

Sie werden von einem ArbN mit einem > Kreditinstitut oder einer Kapitalverwaltungsgesellschaft abgeschlossen; das sind zB Banken, Sparkassen und Investmentgesellschaften. Der ArbN verpflichtet sich entweder zu einer einmaligen, der Höhe nach bestimmten Einzahlung oder zu laufenden Einzahlungen mit der Maßgabe, für die Dauer von 6 Jahren seit Vertragsabschluss mindestens einmal in jedem Kalenderjahr Beträge einzuzahlen, die der Höhe nach nicht bestimmt zu sein brauchen. Neben vwL können andere Geldbeträge eingezahlt werden; auch Guthabenzinsen kommen dafür in Betracht (§ 4 Abs 1 und § 8 Abs 2 Nr 1 des 5. VermBG).

 

Rz. 3

Stand: EL 134 – ET: 06/2023

Als Zeitpunkt des für die Laufzeit des Vertrags maßgebenden Vertragsabschlusses gilt der Tag, an dem die vwL, bei Verträgen über laufende Einzahlungen die ersten vwL, beim Vertragspartner eingehen; mit der Einzahlung anderer Beträge gilt der Vertrag noch nicht als abgeschlossen.

Bei Verträgen über laufende Einzahlungen sind aus Vereinfachungsgrün...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen / 7.3 Begünstigte Aufwendungen
    1.122
  • Sonderabschreibung: Voraussetzungen, Höhe und Buchung / 7 Sonderabschreibung: Übersicht
    1.079
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuerlich richtig zuordnen und buchen
    1.040
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1 Urlaub für das Jahr der Beendigung des Arbeitsverhältnisses festsetzen
    1.036
  • Zinsen auf Steuern / 2.1 Beginn und Ende der Verzinsung
    946
  • Arbeitsmittel und Arbeitskleidung / 9.1 Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern für Reinigungskosten
    922
  • Anhang nach HGB / 4.2 Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer
    863
  • Vorsteuerabzug / 9 Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs
    844
  • Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder
    823
  • Fahrräder, Elektrofahrräder: Privatnutzung / 5 Anschaffung und Abschreibung eines E-Bikes
    807
  • Jubiläumszuwendung
    801
  • Betriebsbedingte Kündigung: Sozialauswahl / 1.4 Auswahlschemata (z. B. Punktesysteme)
    787
  • GmbH, Gewinnausschüttung
    785
  • Außenanlagen / 4 AfA-Grundsätze
    781
  • Mahnung und Mahnverfahren / 7.3 Buchung Mahngebühren und Verzugszinsen
    777
  • Praxis-Beispiele: GmbH-Geschäftsführer / 1 Zuschuss zur privaten Krankenversicherung
    753
  • Reisekosten Inland für Arbeitnehmer: Verpflegungskosten / 4.2 Kürzung der Verpflegungspauschale bei Gestellung von Mahlzeiten
    743
  • § 7 Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in Forderu ... / 5. Muster: Die Drittschuldnererklärung – Arbeit
    722
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1.2 Zu viel genommener Urlaub
    714
  • Steuervorauszahlungen / 1.3 Nachträgliche Anpassung der Vorauszahlungen
    702
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Steuern
Kommentar: Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz
Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz
Bild: Haufe Shop

Konsequent an den Bedürfnissen der Beratungspraxis ausgerichtet bieten die beiden Bände eine verlässliche Kommentierung des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes. Viele Beispiele und Übersichten geben einen umfassenden Zugriff auf die komplexe Gesetzesmaterie.


Anhang 5.2 – VermBDV
Anhang 5.2 – VermBDV

Stand: EL 122 – ET: 6/2020 vom 20. Dezember 1994 (BGBl. I, 3904; BStBl. 1995 I, 67), zuletzt geändert durch Art. 10 der Vierten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen vom 12. Juli 2017 (BGBl. I, 2360). Auf Grund des § 14 Absatz 5 und des § 15 ...

4 Wochen testen


Newsletter Steuern
Newsletter Steuern - BFH-Urteilsservice

Aktuelle Informationen zur neuesten BFH-Rechtsprechung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Kurzkommentierungen
  • Praxishinweise
  • wöchentlich
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Steuern Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Onlinetraining Smartsteuer Schäffer-Poeschel Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Steuern Shop
Steuern Software Komplettlösungen Steuern Kanzleimanagement Lösungen Steuern im Unternehmen Lösungen für die Steuererklärung Steuer-Kommentare

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren