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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Sonstige Bezüge / B. Steuerabzug bei sonstigen Bezügen, die brutto gezahlt werden

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I. Allgemeine Hinweise

 

Rz. 20

Stand: EL 125 – ET: 02/2021

§ 39b Abs 3 EStG gilt für alle ArbN, unabhängig davon, ob sie unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtig sind oder ob der ArbG bei ihnen einen betrieblichen LStJA durchführen darf oder ob ein LStJA ausgeschlossen ist; vgl § 42b EStG; > Lohnsteuer-Jahresausgleich Rz 19 ff. Zum LSt-Abzug bei beschränkt Stpfl > Beschränkte Steuerpflicht Rz 25 ff.

 

Rz. 21

Stand: EL 125 – ET: 02/2021

Die LSt ist zu dem Zeitpunkt einzubehalten, in dem die sonstigen Bezüge zufließen (§ 38a Abs 1 Satz 3 EStG; > R 39b.6 Abs 1 Satz 1 LStR). § 39b Abs 5 EStG, > R 39b.5 Abs 5 LStR (sog Dehnung des Lohnzahlungszeitraums, > Lohnzahlungszeitraum Rz 25) ist hier nicht anwendbar. Wird ein sonstiger Bezug, zB ein 13. Monatsgehalt, in zwei Raten ausgezahlt, ist von jedem Teil LSt einzubehalten. Die zeitliche Zuordnung folgt strikt dem Zuflussprinzip. § 11 Abs 1 Satz 2 EStG findet bei sonstigen Bezügen keine Anwendung (BFH 259, 321 = BStBl 2018 II, 72; zu den Einzelheiten > Lohnzahlungszeitraum Rz 1–4; zu den Gründen für die Abweichung gegenüber den laufenden Bezügen > Zufluss von Arbeitslohn Rz 2/1). Wird zB das 13. Gehalt zusammen mit dem laufenden Arbeitslohn für Dezember erst im Januar ausgezahlt, ist es dem neuen Kalenderjahr, der Dezemberlohn dagegen noch dem alten Kalenderjahr zuzurechnen. Es ist deshalb getrennte Abrechnung beim ArbG erforderlich.

 

Beispiel 1:

Der ArbG zahlt Anfang Januar des Jahres 2 zusammen mit dem Dezembergehalt des Jahres 1 einen sonstigen Bezug aus. Das Dezembergehalt ist in der LSt-Bescheinigung des Jahres 1, der sonstige Bezug in der LSt-Bescheinigung des Jahres 2 zu erfassen.

Zu Besonderheiten, wenn ein Abschlag auf den Lohn gezahlt wird, > R 39b.5 Abs 5 LStR und > Vorauszahlung von Arbeitslohn; > Lohnzahlungszeitraum Rz 21 ff. Zu Lohnnachzahl...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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