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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Pharmareferenten

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Rz. 1

Stand: EL 141 – ET: 03/2025

Hier auch Pharmaberater, Pharmavertreter oder früher Ärztepropagandist. Ob eine selbständige, gewerbliche oder nichtselbständige Tätigkeit ausgeübt wird, kann nur nach dem Gesamtbild der Verhältnisse im Einzelfall beurteilt werden; wegen der Kriterien > Arbeitnehmer sowie BFH 73, 129 = BStBl 1961 III, 315; EFG 1959, 427. Der wissenschaftliche Mitarbeiter im Außendienst einer chemisch-pharmazeutischen Fabrik wird in BFH vom 17.11.1961 – IV 89/59, DB 1962, 188 = HFR 1962, 343 als gewerblich tätig angesehen (vgl Neflin, DB 1961, 833). Ergänzend > Arbeitnehmer Rz 130 Pharmareferenten und > Propagandisten.

 

Rz. 2

Stand: EL 141 – ET: 03/2025

Nutzt ein Pharmareferent einen Kellerraum seines EFH ausschließlich beruflich als Lager für pharmazeutische Produkte und Werbematerialien, unterliegen die Aufwendungen nicht der Abzugsbeschränkung des § 4 Abs 5 Satz 1 Nr 6b EStG, weil es begrifflich kein häusliches > Arbeitszimmer ist (BFH/NV 2003, 1163).

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Ob Werber für bestimmte Industrieprodukte selbständig (gewerblich) oder nichtselbständig sind, hängt von der Rechtsgestaltung des Einzelfalls und der tatsächlichen Durchführung ab. Zu den Kriterien der Abgrenzung > Arbeitnehmer ...

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