Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Mitteilungsverordnung / I. Rechtsgrundlage

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Rz. 1

Stand: EL 139 – ET: 09/2024

Die Verordnung über Mitteilungen an die Finanzbehörden durch andere Behörden und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten (Mitteilungsverordnung – MV) ist von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates erlassen worden. Hierzu wurde sie durch Art 93a AO ermächtigt (> Ermächtigungen Rz 8 ff). Danach dürfen zur Sicherung des Besteuerungsverfahrens Behörden, andere öffentliche Stellen und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten (> Rz 4) verpflichtet werden, den Finanzbehörden bestimmte Informationen (> Rz 7 ff) zu übermitteln. Gleichzeitig darf bestimmt werden, in welcher Form die Informationen zu übermitteln sind (> Rz 17 ff). Einzelne Bereiche (> Rz 9) sind von der Verpflichtung jedoch auszunehmen. Durch die Regelungen in der MV werden Mitteilungsverpflichtungen aufgrund anderer Vorschriften (> Mitteilung an das Finanzamt) nicht berührt (vgl § 93a Abs 1 Satz 3 AO).

 

Rz. 2

Stand: EL 139 – ET: 09/2024

Die MV wurde zuletzt geändert durch Art 8 der VO vom 19.12.2022 (BGBl 2022 I, 2432). Bereits durch die Verordnung zur Änderung der Mitteilungsverordnung vom 18.11.2020 (BGBl 2020 I, 2449) wurden wesentliche Änderungen eingefügt, die jedoch erst ab dem Jahr 2025 gültig sind. Danach müssen auch Organe der Rechtspflege bestimmte Informationen übermitteln. Außerdem ist vorgesehen, dass ab 2025 sämtliche Informationen elektronisch zu übermitteln sind. Zur Anwendung der MV in der ab 01.01.2025 geltenden Fassung vgl BMF vom 26.09.2023, BStBl 2023 I, 1663 nebst Ergänzung der Anlage 1 des BMF-Schreibens vom 12.04.2024, BStBl I 2024, 696.

 

Rz. 3

Stand: EL 139 – ET: 09/2024

Randziffer einstweilen frei.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen / 7.3 Begünstigte Aufwendungen
    1.244
  • Sonderabschreibung: Voraussetzungen, Höhe und Buchung / 7 Sonderabschreibung: Übersicht
    1.144
  • Zinsen auf Steuern / 2.1 Beginn und Ende der Verzinsung
    1.018
  • Arbeitsmittel und Arbeitskleidung / 9.1 Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern für Reinigungskosten
    987
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1 Urlaub für das Jahr der Beendigung des Arbeitsverhältnisses festsetzen
    943
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuerlich richtig zuordnen und buchen
    940
  • Fahrräder, Elektrofahrräder: Privatnutzung / 5 Anschaffung und Abschreibung eines E-Bikes
    826
  • Anhang nach HGB / 4.2 Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer
    819
  • Jubiläumszuwendung
    811
  • Außenanlagen / 4 AfA-Grundsätze
    788
  • Vorsteuerabzug / 9 Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs
    771
  • Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder
    757
  • Betriebsaufgabe / Betriebsveräußerung / Betriebsverpachtung / 7 Ermittlung des Aufgabe- bzw. Veräußerungsgewinns
    748
  • Praxis-Beispiele: GmbH-Geschäftsführer / 1 Zuschuss zur privaten Krankenversicherung
    741
  • Reisekosten Inland für Arbeitnehmer: Verpflegungskosten / 4.2 Kürzung der Verpflegungspauschale bei Gestellung von Mahlzeiten
    731
  • Steuervorauszahlungen / 1.3 Nachträgliche Anpassung der Vorauszahlungen
    731
  • Betriebsbedingte Kündigung: Sozialauswahl / 1.4 Auswahlschemata (z. B. Punktesysteme)
    712
  • GmbH, Gewinnausschüttung
    712
  • Nachforderungszinsen
    701
  • Mahnung und Mahnverfahren / 7.3 Buchung Mahngebühren und Verzugszinsen
    698
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Steuern
Der Kommentar: Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen (Online-Datenbank)
Bild: Haufe Shop

Der Kommentar „Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen“ jetzt neu als Online-Datenbank: Grundlegend aktualisiert, erweitert um steuerbilanzielle Aspekte und rechtsvergleichende Bezüge. Dank intuitiver Bedienung finden Sie schnell die gewünschte Kommentierung – praxisnah und effizient!


Newsletter Steuern
Newsletter Steuern - BFH-Urteilsservice

Aktuelle Informationen zur neuesten BFH-Rechtsprechung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Kurzkommentierungen
  • Praxishinweise
  • wöchentlich
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Steuern Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Onlinetraining Smartsteuer Schäffer-Poeschel Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Steuern Shop
Steuern Software Komplettlösungen Steuern Kanzleimanagement Lösungen Steuern im Unternehmen Lösungen für die Steuererklärung Steuer-Kommentare

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren