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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Lohnsteuer-Nachschau / B. Rechte und Pflichten des mit der Nachschau ­Beauftragten

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Rz. 5

Stand: EL 101 – ET: 12/2013

Der Anlass für eine LSt-Nachschau wird sich häufig aus der Zusammenarbeit mit anderen Behörden ergeben (> Arbeitnehmerüberlassung Rz 103 ff). In der Praxis wird das meist eine Anforderung (lohn-)steuerlichen Sachverstands durch die Organe der Finanzkontrolle sein. Dies wiederum setzt die Möglichkeit der Aufdeckung von Sachverhalten voraus, die den Verdacht auf Unregelmäßigkeiten beim LSt-Abzug erwecken (> Rz 2–4/1).

 

Rz. 6

Stand: EL 101 – ET: 12/2013

Die Nachschau ist eine administrative Maßnahme aus gegebenem Anlass, die – anders als die reguläre > Außenprüfung – nicht planmäßig eine Vielzahl von ArbG erfasst. Zulässig ist eine LSt-Nachschau nur, sofern ein hinreichend konkreter lohnsteuerlicher Aufklärungs- und Nachschaubedarf ihre Durchführung erforderlich macht (Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; > Rechtsstaatsprinzip). Über ihre Anordnung entscheidet das zuständige FA nach pflichtgemäßem >  Ermessen.

 

Rz. 7

Stand: EL 101 – ET: 12/2013

Zuständig ist grundsätzlich das > Betriebsstätten-Finanzamt des ArbG, in Fällen der Leiharbeit das Betriebsstätten-FA des Verleihers oder das des Entleihers. Zu Einzelheiten > Arbeitnehmerüberlassung Rz 80 ff. Verwaltungsintern wird der mit der Nachschau Beauftragte (vgl § 42g Abs 2 Satz 2 EStG) idR ein LSt-Außenprüfer des Betriebsstätten-FA sein. Die zuständige Finanzbehörde ist allerdings nicht gehindert, andere Finanzbehörden mit der Nachschau zu beauftragen, wenn diese über geeignete Bedienstete verfügen.

 

Rz. 8

Stand: EL 101 – ET: 12/2013

Die Nachschau bedarf – anders als eine > Außenprüfung – keiner vorherigen Ankündigung bei dem von ihr Betroffenen; sie wird während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten vorgenommen (§ 42g Abs 2 Satz 1 EStG). Auch wenn Organe der Finanzkontrolle gelegentlich zu anderen ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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