Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Irland

Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden
 

Rz. 1

Stand: EL 120 – ET: 12/2019

Mit dem westeuropäischen Inselstaat Irland gilt das hier kommentierte DBA vom 30.03.2011 (BGBl 2011 II, 1042 = BStBl 2013 I, 471; zum Inkrafttreten BGBl 2013 II, 332 = BStBl 2013 I, 487) nebst Protokoll (dieses ist nach Art 31 Bestandteil des DBA) sowie einer gemeinsamen Erklärung hinsichtlich einer missbräuchlichen Inanspruchnahme des Abkommens. Das DBA findet grundsätzlich seit dem 01.01.2013 Anwendung. Angepasst wurde es durch das Protokoll zur Änderung des DBA vom 03.12.2014 (BGBl 2015 II, 1322 = BStBl 2016 I, 196; zum Inkrafttreten BGBl 2016 II, 135 = BStBl 2016 I, 199). In der angepassten Fassung findet es grundsätzlich seit dem 01.01.2016 Anwendung.

Darüber hinaus ist ein für Veranlagungs- und Abzugssteuern nicht rückwirkendendes Revisionsprotokoll geplant, das am 28.02.2018 paraphiert wurde, mit Stand vom 18.11.2019 aber noch nicht in Kraft getreten ist (vgl mit Stand zum 01.01.2019 BMF vom 17.01.2019, BStBl 2019 I, 31).

Das DBA vom 30.03.2011 löste das vormalige DBA vom 17.10.1962 (BGBl 1964 II, 266 = BStBl 1964 I, 320) ab, das seinerseits mit Änderungsprotokoll vom 25.05.2010 (Ratifikationsgesetz vom 25.02.2011, BGBl 2011 II, 250 = BStBl 2012 I, 14) ab dem VZ 2012 geändert worden war.

Irland ist Mitgliedstaat der > Europäische Union und gehört von Beginn an seit 1999 zur Eurozone (> Euro Rz 1).

 

Rz. 2

Stand: EL 120 – ET: 12/2019

Das DBA gilt sachlich ua für die ESt/LSt einschließlich der hierauf erhobenen Zuschläge (zB > Solidaritätszuschlag; vgl Art 2 Abs 3 Buchst b). Für die > Kirchensteuer wirkt das DBA nur mittelbar, soweit die ESt ihre BMG ist (vgl § 51a EStG). Das DBA gilt räumlich für die Bundesrepublik Deutschland und Irland (ohne Nordirland, das mit Großbritannien vereinigt ist; > Großbritannien und Nordirland). Es gilt für Personen, die in einem der Vertragsstaaten ansässig sind. Zur Ansässigkeit > Doppelbesteuerung Rz 18. Das DBA entspricht im Wesentlichen der seinerzeitigen Fassung des OECD-MA (> Doppelbesteuerung Rz 17 ff). Vgl allgemein BMF vom 03.05.2018, BStBl 2018 I, 643; > Anh 2 Doppelbesteuerung/Behandlung von Arbeitslohn.

 

Rz. 3

Stand: EL 120 – ET: 12/2019

Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit besteuert grundsätzlich der Staat, in dem der ArbN ansässig ist (Ansässigkeitsstaat). Sie können aber in dem anderen Staat (Tätigkeitsstaat) besteuert werden, wenn die Tätigkeit dort ausgeübt wird (Art 14 Abs 1). Hält sich ein ArbN im anderen Staat nur vorübergehend auf, bleibt das alleinige (Wortlaut: "können…nur") Besteuerungsrecht ggf beim Ansässigkeitsstaat (Art 14 Abs 2). Die 183-Tage-Regelung stellt auf einen beliebigen Zeitraum von 12 Monaten ab, der während des betreffenden Steuerjahres beginnt oder endet; dazu > Doppelbesteuerung Rz 32 f.

Art 22 enthält gesonderte Bestimmungen zu dort definierten Tätigkeiten vor der Küste. Darin findet sich auch eine Regelung zu ArbN: Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus unselbständiger Arbeit in Zusammenhang mit der Ausübung einschlägiger Tätigkeiten im anderen Vertragsstaat bezieht, können in dem anderen Staat besteuert werden, soweit die Aufgaben im anderen Staat vor der Küste ausgeübt werden (Art 22 Abs 4).

Zu weiteren Besonderheiten > Rz 4–10.

 

Rz. 4

Stand: EL 120 – ET: 12/2019

Vergütungen für eine an Bord eines Seeschiffs, eines Schiffs, das der Binnenschifffahrt dient, oder Luftfahrzeugs im internationalen Verkehr ausgeübte unselbständige Arbeit können in dem Vertragsstaat besteuert werden, in dem sich die tatsächliche Geschäftsleitung des Unternehmens befindet, das die Fahrzeuge betreibt (Art 14 Abs 3). Allgemein > Doppelbesteuerung Rz 49 ff.

 

Rz. 5

Stand: EL 120 – ET: 12/2019

Aufsichtsrats- oder Verwaltungsratsvergütungen und ähnliche Zahlungen, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person in ihrer Eigenschaft als Mitglied des Aufsichts- oder Verwaltungsrats einer Gesellschaft bezieht, die im anderen Vertragsstaat ansässig ist, können im anderen Staat besteuert werden (Art 15). Allgemein > Doppelbesteuerung Rz 56/1.

 

Rz. 6

Stand: EL 120 – ET: 12/2019

Einkünfte, die eine Person als Künstler, wie Bühnen-, Film-, Rundfunk- und Fernsehkünstler sowie Musiker, oder als Sportler bezieht, kann der Vertragsstaat besteuern, in dem die Tätigkeit persönlich ausgeübt wird. Dieses gilt auch, wenn die Einkünfte einer anderen Person zufließen (Art 16 Abs 1 und 2). Der Steuerabzug in Deutschland bestimmt sich nach § 50a EStG; > Doppelbesteuerung Rz 50 ff; > Beschränkte Steuerpflicht Rz 75 ff. Abweichend hiervon kann nur der Ansässigkeitsstaat besteuern, wenn der Aufenthalt im Ausübungsstaat ganz oder überwiegend aus öffentlichen Mitteln des Ansässigkeitsstaats, einem seiner Länder oder einer Gebietskörperschaft des Staates oder eines Landes oder von einer im Ansässigkeitsstaat als gemeinnützig anerkannten Einrichtung finanziert wird (Art 16 Abs 3). Zur Besteuerung in Deutschland > Beschränkte Steuerpflicht Rz 50–60.

 

Rz. 7

Stand: EL 120 – ET: 12/2019

Ruhegehälter, ähnliche Vergütun...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 14b Verspätungszuschlag
    217
  • Änderungsvorschriften / 3.1 "Schlichte" Änderung
    156
  • Pflegekosten / 2 Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen
    131
  • Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 109 Verlängerung von Fristen / 5.1 Allgemeines
    124
  • Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, Erb ... / VI. Umrechnungsfaktoren zur Ermittlung der Brutto-Grundfläche bei Geschäftsgrundstücken und gemischt genutzten Grundstücken
    124
  • Ehescheidung: Scheidungsfolgenvereinbarung / 5.3 Übertragung an Ehepartner bzw. Veräußerung des Familienwohnheims
    121
  • Weilbach, GrEStG § 1 Erwerbsvorgänge / 3 Tauschvertrag (Abs. 5)
    119
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 8 Hinzurechnungen / 8.4 Umfang der Hinzurechnung
    118
  • Kapitalgesellschaft: Liquidation / 3.3.4 Auswirkungen der Auskehrung des Vermögens
    116
  • Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe ... / 5.1 Landwirtschaftliche Nutzung – § 237 Abs. 2 BewG
    115
  • Frotscher/Drüen, UmwStG § 22 Besteuerung des Anteilseigners
    111
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 28 Allgemeines / 3.5 Verlegung einer Betriebsstätte von einer in eine andere Gemeinde (§ 28 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 GewStG)
    107
  • Kündigung und Niederlegung von Mandaten in der Steuerber ... / 5.3 Wichtiger Grund berechtigt zur Kündigung zur Unzeit
    105
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 7 Gewerbeertrag / 4.2 Veräußerungs- und Aufgabegewinne bei Einzelunternehmen
    100
  • Bedarfsbewertung: Erklärung zur Feststellung des Bedarfs ... / 1 Erläuterungen zum Formular
    99
  • Ausschluss vom Vorsteuerabzug / 2 Ausschluss bei steuerfreien Umsätzen
    97
  • Grunderwerbsteuer bei Veränderungen im Gesellschafterbestand einer Personengesellschaft (§ 1 Abs. 2a GrEStG) (ErbStB 2022, Heft 8, S. 247)
    93
  • Änderungsvorschriften / 3.3 Änderung wegen neuer Tatsachen und Beweismittel
    91
  • Grundstücksteile von untergeordneter Bedeutung (§ 8 EStDV) (estb 2022, Heft 12, S. 467)
    90
  • Erbschaftsteuererklärung: Anlage Erwerber vom 1.1.2009 b ... / 1.6 Erwerb durch Erbanfall (Zeilen 22 bis 31)
    89
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Steuern
BFH: Aufteilung der Einkünfte eines im internationalen Luftverkehr eingesetzten Piloten
Piloten im Cockpit
Bild: Haufe Online Redaktion

Die Einkünfte aus unselbständiger Arbeit eines im Inland ansässigen Piloten, der von einem in der Schweiz ansässigen Unternehmen im internationalen Luftverkehr eingesetzt wird, sind nur insoweit von der deutschen Einkommensteuer (unter Progressionsvorbehalt) freizustellen, als er seine Tätigkeit nach dem Territorialitätsprinzip auf Schweizer Boden und im Schweizer Luftraum ausübt.


BMF: Besteuerungsrecht für Bordpersonal von Schiffen auf hoher See
Schiff auf dem offenen Meer
Bild: Dónal Kennedy @Unsplash

Die deutsche Finanzverwaltung hat ihre jahrzehntelange Auffassung zum Besteuerungsrecht für das Bordpersonal von Schiffen geändert. Schiffe auf hoher See gelten nun für die Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) nicht mehr als schwimmende Gebietsteile des Staates, dessen Flagge sie führen.


BFH: Aufteilung des Arbeitslohns eines grenzüberschreitend tätigen Berufskraftfahrers
Worker driving forklift loading semi-truck on loading dock
Bild: Corbis

Die KonsVerLUXV gilt nur für das DBA-Luxemburg 1958/2009, nicht aber auch für das DBA-Luxemburg 2012.


Erfolgreich umsetzen: Neue Arbeitswelt in der Steuerberatung
Neue Arbeitswelt in der Steuerberatung
Bild: Haufe Shop

Das Buch ist ein Wegweiser für alle, die ihre Kanzlei in eine moderne und zukunftsorientierte Arbeitsumgebung transformieren wollen. Es bietet Strategien und praktische Ratschläge, um die Vorteile von New Work voll auszuschöpfen und sich erfolgreich den neuen Herausforderungen zu stellen.


Newsletter Steuern
Bild: Adobe
Newsletter Steuern - BFH-Urteilsservice

Aktuelle Informationen zur neuesten BFH-Rechtsprechung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Kurzkommentierungen
  • Praxishinweise
  • wöchentlich
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Steuern Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Haufe Onlinetraining
Smartsteuer
Schäffer-Poeschel
Lexware
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Steuern Shop
Steuern Software
Komplettlösungen Steuern
Kanzleimanagement Lösungen
Steuern im Unternehmen
Lösungen für die Steuererklärung
Steuer-Kommentare
Alle Steuern Produkte

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren