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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Erlöschen des Lohnsteueranspruchs

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1

 

Auf einen Blick:

Zu den Grundfragen des Lohnsteuerrechts gehört der Zeitpunkt, zu dem die Lohnsteuerschuld des ArbN erlischt. Davon sind unterschiedliche Rechtsfolgen abhängig, die hier erläutert werden.

2

 

Rz. 1

Stand: EL 135 – ET: 08/2023

Ansprüche aus einem Steuerschuldverhältnis erlöschen nach § 47 AO insbesondere durch Zahlung (> Abführung der Lohnsteuer), > Aufrechnung, Erlass (> Billigkeit Rz 13 ff) und > Verjährung von Steueransprüchen. Im Vollstreckungsverfahren (> Abführung der Lohnsteuer Rz 12) gilt bei Pfändung von Geld die Wegnahme als Zahlung des Vollstreckungsschuldners (§ 296 Abs 2 AO), bei einer Zwangsversteigerung die Empfangnahme des Erlöses (§ 301 Abs 2 AO). Für die LSt bestehen besondere Regelungen, weil einerseits die LSt idR nicht vom ArbN, sondern vom ArbG an das FA gezahlt wird und es sich andererseits bei der LSt um eine Vorauszahlung auf die ESt handelt, wenn der ArbN zu veranlagen ist (> Veranlagung von Arbeitnehmern).

 

Rz. 1/1

Stand: EL 135 – ET: 08/2023

Für die LSt sind – von den Fällen der > Pauschalierung der Lohnsteuer abgesehen – der ArbN als Steuerschuldner und der ArbG als Haftungsschuldner (> Haftung für Lohnsteuer) idR Gesamtschuldner, dh jeder von ihnen hat die Steuer zu zahlen, das FA darf diese aber nur einmal fordern (vgl § 421 BGB). Der ArbN kann iRd Gesamtschuldnerschaft jedoch nicht in Anspruch genommen werden, soweit der ArbG die LSt vorschriftsmäßig vom Arbeitslohn einbehalten hat, es sei denn, der ArbN weiß, dass der ArbG die LSt nicht vorschriftsmäßig angemeldet hat und unterlässt es, das FA darüber in Kenntnis zu setzen (vgl § 42d Abs 3 Satz 4 EStG). Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Lohnsteueranspruch an sich erloschen ist, er kann gegenüber dem ArbN nur nicht mehr geltend gemacht werden. Anderenfalls müsste es zwei Ansprüc...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Verjährung von Steueransprüchen
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1  Auf einen Blick:Mit dem Eintritt der hier im Wesentlichen behandelten Festsetzungsverjährung erlischt der Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis durch Zeitablauf (vgl § 47 AO). Dann kann das FA seine Steuerforderung nicht mehr ...

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