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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Betriebliche Altersversorgung / II. Arbeitnehmerfinanzierung durch Entgeltumwandlung

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Rz. 15

Stand: EL 120 – ET: 12/2019

Üblicherweise trägt der ArbG die mit der bAV verbundenen Aufwendungen. Will der ArbG aber keine eigenen Mittel einsetzen, kann er mit dem ArbN vereinbaren, dass dieser wirtschaftlich selbst die Beiträge zu Lasten seines Arbeitslohns trägt. § 1 Abs 2 Nr 3 BetrAVG ermöglicht die Umwandlung von Bar- in Versorgungslohn; dem folgt unter bestimmten Voraussetzungen auch das Steuerrecht (> Rz 19 ff). Das kann für den ArbN steuerlich vorteilhaft sein, weil die von ihm (indirekt) finanzierten betrieblichen Leistungen ihn steuerlich nicht belasten; zudem sind die damit erworbenen Anwartschaften sofort unverfallbar. Spätere Versorgungsleistungen werden aber ggf besteuert.

 

Rz. 16

Stand: EL 120 – ET: 12/2019

Erforderlich ist die Vereinbarung einer Entgeltumwandlung mit dem ArbG oder von Eigenbeiträgen (> Rz 23). Übrigens enthalten die Tarifverträge ua von Bau, Chemie, Metall/Elektro, Handel und öffentlichem Dienst für 20 Mio ArbN Regelungen zur Entgeltumwandlung.

 

Rz. 17

Stand: EL 120 – ET: 12/2019

Entgeltumwandlung ist die Umwandlung von Bar- in wertgleichen Versorgungslohn (vgl § 1 Abs 2 Nr 3 BetrAVG). Die Gleichwertigkeit muss nicht unbedingt anhand versicherungsmathematischer Grundsätze ermittelt werden, solange es sich arbeitsrechtlich noch um eine Altersversorgung iSd BetrAVG handelt; zu Einzelheiten vgl BMF vom 06.12.2017, Rz 11, BStBl 2018 I, 147, > Rz 8; Reich/Rutzmoser, DB 2007, 2314. Zu negativen Folgewirkungen vgl Kolodzik/Pahl, DStR 2012, 1188 sowie zur Rentabilität im Vergleich zur privaten RV Schanz, DB 2013, 1425, 1501.

 

Rz. 18

Stand: EL 120 – ET: 12/2019

Soweit dem ArbN nach der Gehaltsänderungsvereinbarung kein Arbeitslohn zufließt (> Zufluss von Arbeitslohn), ist dieser umgewandelte Teil der Arbeitsvergütung nicht als Barlohn steuerpflicht...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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