Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Betriebliche Altersversorgung / a) Kapitalgedeckte Pensionskasse

Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden
 

Rz. 110

Stand: EL 120 – ET: 12/2019

Weil die kapitalgedeckte Pensionskasse sich von einer üblichen Versicherung vor allem durch den begrenzten Kreis der Versicherten unterscheidet, die wesentlichen Merkmale aber übereinstimmen, gilt für die steuerliche Behandlung grundsätzlich Entsprechendes wie für die Direktversicherung; zu Einzelheiten > Rz 71 ff.

▸▸ Ansparphase:

▸  Betriebssteuern:

 

Rz. 111

Stand: EL 120 – ET: 12/2019

Für den ArbG sind die Zuwendungen nach Maßgabe von § 4c EStG > Betriebsausgaben. Soweit die Zuwendungen auf einer in der Satzung oder im Geschäftsplan der Kasse festgelegten Verpflichtung oder auf einer Anordnung der Versicherungsaufsicht beruhen oder der Abdeckung von Fehlbeträgen dienen, sind solche BA unbeschränkt – also auch in Form von Einmalbeträgen – abziehbar (vgl R 4c EStR).

Rechtsfähige Pensionskassen sind unter bestimmten Voraussetzungen von der KSt und GewSt befreit (§ 5 Abs 1 Nr 3 KStG, §§ 1, 2 KStDV; § 3 Nr 9 GewStG).

▸  Besteuerung des ArbN:

 

Rz. 112

Stand: EL 120 – ET: 12/2019

Für den ArbN sind die zu seinen Gunsten entrichteten Beiträge des ArbG an die Pensionskasse grundsätzlich Arbeitslohn (§ 19 Abs 1 Satz 1 Nr 3 EStG; vgl auch BFH 172, 46 = BStBl 1994 II, 246; > Rz 104). Die Beiträge bleiben aber im Rahmen von § 3 Nr 63 EStG – vorbehaltlich > Rz 113 – steuerfrei; zu Einzelheiten > Rz 140 ff.

 

Rz. 113

Stand: EL 120 – ET: 12/2019

Die LSt-Pauschalierung nach § 40b Abs 1 und 2 EStG idF bis 31.12.2004 ist auf Beiträge an eine Pensionskasse, die auf einer vor 2005 gegebenen Versorgungszusage beruhen, weiterhin anzuwenden, wenn vor dem 01.01.2018 mindestens ein Beitrag nach § 40b Abs 1 und 2 EStG aF pauschal besteuert wurde (vgl § 52 Abs 40 EStG). Zu Einzelheiten > Pauschalierung der Lohnsteuer Rz 240ff.

 

Rz. 114

Stand: EL 120 – ET: 12/2019

Sozialversicherung: Es gilt Entsprechendes wie bei der Direktversicherung; > Rz 89.

▸▸ Versorgungsphase:

▸  Besteuerung des ArbN:

 

Rz. 115

Stand: EL 120 – ET: 12/2019

Es gilt Entsprechendes wie für die Direktversicherung; > Rz 90 ff. Vgl BMF vom 06.12.2017, Rz 148ff, BStBl 2018 I, 147, > Rz 8.

 

Rz. 116

Stand: EL 120 – ET: 12/2019

▸  Sozialversicherung:

Es gilt Entsprechendes wie bei der Direktversicherung; > Rz 96.

 

Rz. 117–119

Stand: EL 120 – ET: 12/2019

Randziffern einstweilen frei.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 14b Verspätungszuschlag
    262
  • Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 109 Verlängerung von Fristen / 5.1 Allgemeines
    170
  • Grunderwerbsteuer bei Veränderungen im Gesellschafterbestand einer Personengesellschaft (§ 1 Abs. 2a GrEStG) (ErbStB 2022, Heft 8, S. 247)
    129
  • Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, Erb ... / VI. Umrechnungsfaktoren zur Ermittlung der Brutto-Grundfläche bei Geschäftsgrundstücken und gemischt genutzten Grundstücken
    125
  • Bedarfsbewertung: Erklärung zur Feststellung des Bedarfs ... / 1 Erläuterungen zum Formular
    119
  • Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe ... / 5.1 Landwirtschaftliche Nutzung – § 237 Abs. 2 BewG
    113
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 28 Allgemeines / 3.5 Verlegung einer Betriebsstätte von einer in eine andere Gemeinde (§ 28 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 GewStG)
    111
  • Weilbach, GrEStG § 1 Erwerbsvorgänge / 3 Tauschvertrag (Abs. 5)
    111
  • Kapitalgesellschaft: Liquidation / 3.3.4 Auswirkungen der Auskehrung des Vermögens
    109
  • Änderungsvorschriften / 5 Gegenrechnung materieller Fehler
    105
  • Praxisveräußerung, Praxisaufgabe und Praxisübertragung: ... / 2.1 Tod eines Freiberuflers
    105
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 29 Zerlegungsmaßstab / 3.2 Zerlegung nach Arbeitslöhnen (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 GewStG)
    95
  • Erbschaftsteuererklärung: Anlage Erwerber vom 1.1.2009 b ... / 1.6 Erwerb durch Erbanfall (Zeilen 22 bis 31)
    93
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 7 Gewerbeertrag / 4.2 Veräußerungs- und Aufgabegewinne bei Einzelunternehmen
    93
  • Grundstücksteile von untergeordneter Bedeutung (§ 8 EStDV) (estb 2022, Heft 12, S. 467)
    93
  • Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 173 Aufhebung oder Änderung von ... / 3.2.2 Maßstab des groben Verschuldens
    92
  • Frotscher/Drüen, UmwStG § 22 Besteuerung des Anteilseigners
    85
  • Fischer/Pahlke/Wachter, ErbStG § 13b Begünstigtes Vermögen
    73
  • Pflegekosten / 1.3 Unterbringung in einem Heim
    71
  • Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorbemerkungen zu §§ 172–177 / 3.1 Formelle Bestandskraft als Unanfechtbarkeit
    71
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Steuern
bAV: Steuerrechtliche Regelungen zur betrieblichen Altersversorgung
Eichhörnchen
Bild: Nennieinszweidrei (pixabay)

Bei der steuerlichen Förderung der betrieblichen Altersversorgung existieren nach wie vor zahlreiche Zweifelsfragen. Die Finanzverwaltung hat ihren Anwendungserlass mehrfach überarbeitet und dabei die Änderungen und Rechtsprechung der letzten Jahre eingebaut. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten steuerlichen Regelungen im Überblick.


Haufe Shop: Die Steuerberaterprüfung 2025
Die Steuerberaterprüfung 2025
Bild: Haufe Shop

Die Steuerberaterprüfung unterstützt bei der Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung. Sie vermittelt in kompakter und verständlicher Form den gesamten Stoff der schriftlichen Prüfung. Zu jedem Rechtsgebiet gibt es Tipps zum Klausuren-Know-how, also zu Klausuraufbau, Klausurtechnik und -taktik.


Sonderveröffentlichung zu betrieblichen Altersversorgung: Die Vorzeichen ändern sich
Personalmagazin plus Betriebliche Altersversorgung
Bild: Haufe Online Redaktion

Der Themenschwerpunkt der diesjährigen Ausgabe des Personalmagazin plus zur bAV liegt auf der "Zeitenwende für die bAV". Im Mittelpunkt stehen die Veränderungen, die die Inflation und Zinswende, aber auch das steigende Interesse an Nachhaltigkeit bei Kapitalanlagen für die bAV bringen.


Newsletter Steuern
Bild: Adobe
Newsletter Steuern - BFH-Urteilsservice

Aktuelle Informationen zur neuesten BFH-Rechtsprechung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Kurzkommentierungen
  • Praxishinweise
  • wöchentlich
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Steuern Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Haufe Onlinetraining
Smartsteuer
Schäffer-Poeschel
Lexware
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Steuern Shop
Steuern Software
Komplettlösungen Steuern
Kanzleimanagement Lösungen
Steuern im Unternehmen
Lösungen für die Steuererklärung
Steuer-Kommentare
Alle Steuern Produkte

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren