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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Behinderten-Pauschbetrag / II. Abgeltung außergewöhnlicher Belastungen

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Rz. 50

Stand: EL 127 – ET: 08/2021

Der Stpfl mit Behinderung(en) kann grundsätzlich wählen, ob er für seine behinderungsbedingten Aufwendungen den Behinderten-Pauschbetrag in Anspruch nehmen oder sämtliche Aufwendungen im Einzelnen als AgB iSv § 33 EStG – nach Minderung um die zumutbare Belastung – geltend machen will. Diese Wahl betrifft aber seit dem VZ 2008 (> Rz 51) nur diejenigen Kostenarten, die mit dem Behinderten-Pauschbetrag abgegolten werden. Andere AgB kann er neben dem Pauschbetrag geltend machen. Dazu muss man den Umfang der Abgeltung kennen.

 

Rz. 50/1

Stand: EL 127 – ET: 08/2021

Die Behinderten-Pauschbeträge gelten AgB ab, die dem Stpfl laufend unmittelbar infolge der Behinderung als typische Mehraufwendungen erwachsen. Der Begriff "laufend" setzt, bezogen auf den jeweiligen VZ, regelmäßig wiederkehrende Aufwendungen voraus, die mehrfach im Jahr, also etwa monatlich, in geringerem oder aber weiterem zeitlichen Abstand anfallen (BFH 152, 131 = BStBl 1988 II, 275; BFH 208, 155 = BStBl 2005 II, 271).

 

Rz. 51

Stand: EL 127 – ET: 08/2021

Seit dem VZ 2008 ist der Umfang der durch den Pauschbetrag abgegoltenen Aufwendungen durch das JStG 2008 vom 20.12.2007 (BGBl 2007 I, 3150) eingeschränkt worden.

Der Behinderten-Pauschbetrag gilt nur noch Folgendes ab (§ 33b Abs 1 EStG):

  • Aufwendungen für die Hilfe bei den gewöhnlichen und wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens (vgl § 14 SGB XI),
  • Aufwendungen für die Pflege sowie
  • Aufwendungen für den erhöhten Wäschebedarf.
 

Rz. 51/1

Stand: EL 127 – ET: 08/2021

Für diese Art von Aufwendungen bleibt es wegen des Abgeltungscharakters des Pauschbetrags, der je nach Schwere der Behinderung bis zu 7 200 EUR (seit dem VZ 2021; > Rz 41 f) beträgt, unerheblich, inwieweit dem Stpfl überhaupt eine Belastung entsteht (> Außergewöhnliche B...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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