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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Beamtenanwärter

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A. Allgemeine Hinweise

 

Rz. 1

Stand: EL 143 – ET: 09/2025

Beamtenanwärter aller Laufbahngruppen stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis als Beamte auf Widerruf: Sie üben eine Tätigkeit aus, die zu dem gewählten Beruf hinführt (> Ausbildungsdienstverhältnis). Die Unterhaltszuschüsse sind stpfl > Arbeitslohn (BFH 105, 274 = BStBl 1972 II, 643). Die > Einnahmen sind durch das Dienstverhältnis veranlasst und erweisen sich im weitesten Sinne als Gegenleistung für die Beschäftigung im öffentlichen Dienst (BFH 139, 190 = BStBl 1983 II, 718; > Referendare). Das Gleiche gilt für die weitergezahlten Bezüge von Aufstiegsbeamten, die für eine Tätigkeit in einer höheren Laufbahn ausgebildet werden (EFG 1976, 116). Wegen Studienbeihilfen > Beihilfen. Zu weiteren Leistungen des Dienstherrn > Beamte Rz 3.

 

Rz. 2

Stand: EL 143 – ET: 09/2025

Die Ausbildung der Anwärter vollzieht sich in Zeitabschnitten, in denen sie an einer Dienststelle ihrer Behörde praxisbezogen arbeiten (> Rz 8, 9), und Zeitabschnitten, in denen sie an einer verwaltungsinternen Fachschule oder Fachhochschule studieren (> Rz 10 ff). In der Dienststelle seiner Behörde, der er für die Gesamtdauer der Ausbildung zugewiesen ist, hat der Anwärter seine > Erste Tätigkeitsstätte. Die Zuordnung durch den Dienstherrn ist in diesem Fall dauerhaft iSv § 9 Abs 4 EStG (> Erste Tätigkeitsstätte Rz 22 ff), da sie für die Dauer des Dienstverhältnisses gilt. Bei Beamten auf Widerruf endet das Dienstverhältnis kraft Gesetzes mit Ablauf des Tages, an dem ihnen das Bestehen der Prüfung oder das endgültige Nichtbestehen einer vorgeschriebenen Prüfung bekannt gegeben wird (§ 37 Abs 2 BBG für Bundesbeamte und § 22 Abs 4 BeamtenstatusG für Beamte der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der sonstigen der Aufsicht eines Landes unterstehenden Körpe...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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