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Heizung (WEG)

Alexander C. Blankenstein
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Zusammenfassung

 
Begriff

Die Heizung hat als Einrichtung der Wärme- und Warmwasserversorgung überragende Bedeutung in der Praxis des Wohnungseigentums. Zentrale Probleme sind hier die Eigentumszuordnung der Heizung und ihrer einzelnen Bestandteile, die Möglichkeiten der Eigentümergemeinschaft, Nutzungsregelungen zu treffen, sowie insbesondere die Heizkostenabrechnung.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Gesetzliche Regelungen hinsichtlich der Eigentumszuordnung finden sich in § 5 WEG. Gebrauchsregelungen können nach § 19 Abs. 1 WEG getroffen werden. Im Übrigen sind selbstverständlich die Vorgaben der HeizKV und des GEG zu beachten.

LG München I, Beschluss v. 14.1.2019, 1 S 15412/18: Verdunstungsröhrchen an Heizkörpern stellen als Geräte der Verbrauchserfassung Gemeinschaftseigentum dar.

OLG Dresden, Beschluss v. 29.3.2017, 17 W 233/17: Zugänge zur gemeinschaftlichen Heizungsanlage sind zwingend Gemeinschaftseigentum. Die Heizung erfordert einen ständigen Bedienungs-, Wartungs- und Kontrollaufwand und damit einen ständigen ungehinderten Zugang aller Eigentümer zu der Anlage. Der gemeinschaftliche Zugang darf nicht dadurch gefährdet werden, dass ein Wohnungseigentümer im Rahmen seiner Raumherrschaft nach § 13 Abs. 1 WEG den gemeinschaftlichen Gebrauch stört.

BayObLG, Beschluss v. 20.8.1998, 2Z BR 44/98: Ist die Heizungsanlage in einem gemeinschaftlichen Raum innerhalb der Wohnanlage installiert und dient sie der Versorgung der zur Gemeinschaft gehörenden Raumeinheiten sowie sonstigen Bereichen der Wohnanlage, so steht sie zwingend im gemeinschaftlichen Eigentum.

BayObLG, Beschluss v. 24.2.2000, 2Z BR 155/99: Dient eine Heizungsanlage nur der Versorgung eines Raumeigentums oder einzelner Raumeigentumseinheiten und nicht der gesamten Wohnanlage, so kann hieran Sondereigentum selbst dann bes...

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