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HeizKV: Verbrauchserfassung und verbrauchsabhängige Kost ... / 3 Ausnahmen von der verbrauchsabhängigen Kostenverteilung

Justin Denk, Martina Westner
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Die Intention der Heizkostenabrechnung besteht darin, demjenigen, der Wärme und Warmwasser in Anspruch nimmt, eine verbrauchsabhängige Abrechnung zu erstellen. Dies setzt das Funktionieren, den einwandfreien Betrieb sowie eine ordnungsgemäße Ablesung der Geräte voraus. Fehlt es daran, kann unter bestimmten Umständen ein Ersatzverfahren angewendet werden (§ 9a HeizKV) oder bei Nutzerwechsel eine andere Kostenaufteilung erfolgen (§ 9b HeizKV).

3.1 Kostenverteilung in Sonderfällen (§ 9a HeizKV)

Lässt sich der Wärme- oder Warmwasserverbrauch von Nutzern für einen Abrechnungszeitraum wegen Geräteausfalls oder aus anderen zwingenden Gründen nicht ordnungsgemäß erfassen, regelt § 9a HeizKV die weitere Vorgehensweise. Anstelle der Verbrauchserfassung ist eine Verbrauchsermittlung durchzuführen. Der so ermittelte Verbrauch wird dann der Kostenverteilung und somit auch der Abrechnung zugrunde gelegt.

 
Achtung

Nur Ermittlung des Verbrauchs

Das Ersatzverfahren bezieht sich nur auf die Ermittlung des Verbrauchs, die Verteilung des Grundkostenanteils ist davon nicht betroffen.

3.1.1 Geräteausfall

Die Anwendung des Ersatzverfahrens setzt voraus, dass für einen Abrechnungszeitraum die Erfassung durch Geräte nicht möglich war. Ein Geräteausfall kann aber nur dann vorliegen, wenn Geräte auch vorhanden sind. Voraussetzung ist daher, dass überhaupt Erfassungs- oder Messgeräte in den Räumen installiert werden müssen (Ausstattungspflicht, § 5 HeizKV), auch tatsächlich installiert sind und keine Ausnahme vorliegt, zum Beispiel nach § 11 HeizKV. Besteht nämlich eine Ausnahme vom Anwendungsbereich der Heizkostenverordnung oder von der Ausstattungspflicht[1], kann das Ersatzverfahren nach § 9a HeizKV nicht angewendet werden.

Beispiele, wann ein Geräteausfall angenommen werden kann:

  • Batterie oder Ampulle wurde nicht gewechselt,
  • Messampulle ist zerstört,
  • Fremdkörper in Erfas...

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