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HeizKV: Umlagefähige Heiz- und Warmwasserkosten inkl. CO ... / 2.1 Kosten der Wasserversorgung

Justin Denk, Martina Westner
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2.1.1 Kosten des Wasserverbrauchs

Der Vermieter kann nur die Kosten des tatsächlichen Wasserverbrauchs im Abrechnungszeitraum ansetzen. Unabhängig davon, ob die Wasserkosten als öffentlich-rechtliche Gebühr oder als privatrechtliches Entgelt erhoben werden, kommt es auf die in der Endabrechnung enthaltenen Wasserkosten an.

Zu den Kosten der Wasserversorgung gehören die Kaltwasserkosten einschließlich der dafür anfallenden Abwasserkosten. Sie dürfen neben den reinen Erwärmungskosten nur dann abgerechnet werden, wenn sie nicht schon gesondert in der Betriebskostenabrechnung enthalten sind. Der Vermieter muss darauf achten, dass die Kosten der Wasserversorgung nicht doppelt in Rechnung gestellt werden. Der Ansatz von Abwasserkosten in der Heizkostenabrechnung ist zwar fehlerhaft[1], weil diese allein über die "Kosten der Entwässerung nach § 2 Nr. 3 BetrKV" abzurechnen sind, jedoch handelt es sich nach Auffassung des BGH[2] lediglich um einen inhaltlichen Fehler der Heizkostenabrechnung. Praktisch ist eine Trennung zwischen dem Verbrauch von reinem Kaltwasser und von zu Warmwasser erwärmtem Kaltwasser nur durch die Montage eines Zwischenzählers möglich.

[1] AG Aachen, Urteil v. 30.8.2007, 80 C 18/07, ZMR 2008, 383.
[2] BGH, Urteil v. 26.10.2011, VIII ZR 268/10, GE 2012, 126.

2.1.2 Grundgebühren

Die Aufwendungen für die Wasserversorgung umfassen außerdem die Grundgebühren, die Zählermiete, die Kosten der Verwendung von Zwischenzählern sowie die Kosten des Betriebs einer hauseigenen Versorgungsanlage und Wasseraufbereitungsanlage inklusive der Aufbereitungsstoffe, zum Beispiel Enthärtungsmittel oder Wasserfilter. Die Kosten für den Zwischenzähler – zur Trennung zwischen Warm- und Kaltwasserverbrauch und zur Feststellung des Einzelverbrauchs der jeweiligen Nutzer bei Wartungs- und Eichserviceverträgen – sind gleichfalls anzusetzen.

2.1.3 Kosten des Betriebs einer hauseigenen Wasserversorgungsanlage

Um...

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