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HeizKV: Anwendung der verschiedenen Umlageschlüssel / 2.3 Korrekturverfahren nach VDI 2077

Justin Denk, Martina Westner
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Um das Korrekturverfahren nach VDI 2077 durchführen zu können, muss zuerst der sog. Korrekturwärmeanteil ermittelt werden. Das ist der Rohrwärmeanteil, der auf die Verbraucher aufgeteilt wird.

 
Korrekturwärmeanteil = Plausibilitätsgrenze (43 %) abzüglich Verbrauchswärmeanteil

Bei dem Beispiel des Mehrfamilienhauses mit 6 Wohnungen betrug der Brennstoffverbrauch 18.000 kWh (aus Fernwärme), als Verbrauch hatten sich 4.527 VE ergeben (= 4.527 kWh).

Der Verbrauchswärmeanteil errechnet sich folgendermaßen:

 
4.527 kWh / 18.000 kWh × 100 = 25,15 %

Damit berechnet sich der Korrekturanteil für dieses Beispiel so:

 

43 % – 25,15 % = 17,85 %

17,85 % von 18.000 kWh = 3.213 kWh

Dieser Korrekturanteil in kWh wird den Verbrauchern über das Flächenverhältnis zugerechnet.

 
Praxis-Beispiel

Mehrfamilienhaus mit 6 Wohnungen

 

1

Whg Nr.

2

m2

3

%

4

Anteil an 3.213 kWh

5

Bisherige VE

6

Spalte 4 + 5

Korrigierte VE
1 61 3 0,05 8,89 1,33
2 92 695 7,55    
3 59 215 3,64    
4 92 2.040 22,17    
5 55 44 0,8    
6 80 1.530 19,13    
  439 100 3.213 4.527 7.740,32

Notwendige Angaben des Rohrwärmeanteils in der Heizkostenabrechnung

Eine Betriebskostenabrechnung ist formell unwirksam, wenn der durchschnittliche Mieter nicht in der Lage ist, die Kostenverteilung nachzuvollziehen und den auf ihn entfallenden Anteil an den Gesamtkosten rechnerisch nachzuprüfen.[1] Dieser Grundsatz ist für die Anwendung des beschriebenen Korrekturverfahrens einzuschränken.[2] Wegen der komplexen Zusammenhänge wäre ein durchschnittlicher Mieter auch bei Mitteilung aller Einzelheiten vermutlich nicht in der Lage, die Berechnung vollständig nachzuvollziehen. Die Abrechnung muss jedoch mindestens alle notwendigen Angaben enthalten, damit sie – ggf. durch eine Fachkraft – überprüft werden kann. Es sollten deshalb folgende Daten angegeben wer...

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