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Heizen mit Holz: Was wird gefördert, wann ist der Ofen aus?

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In neu gebauten, klimafreundlichen Wohngebäuden dürfen weiterhin Kaminöfen oder andere Holzfeueranlagen installiert werden – und die gute Nachricht ist: Sie werden nun doch von der staatlichen Kreditbank KfW gefördert. Das war bisher ausgeschlossen. Die neuen Regeln für Kaminofen & Co. im Überblick.

Das KfW-Programm "Klimafreundlicher Neubau" wurde überarbeitet und gibt jetzt grünes Licht für den Einbau von sog. Einzelraumfeueranlagen in neuen Wohnhäusern. Zuvor schloss die staatliche Förderung in diesem Fall jegliche Holzfeuerstätten aus. Diese Regelung wurde nun revidiert. Darauf weist der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik hin.

Ab sofort ist der Einbau eines modernen Kaminofens, holzbefeuerten Küchenherds, Kachelofens, Heizkamins oder Pelletofens und des zugehörigen Schornsteins im Rahmen des Förderprogramms erlaubt. Dies gilt auch rückwirkend für bereits bei der KfW eingereichte Projekte und Anträge, für die noch keine Bestätigung nach Durchführung (BnD) ausgestellt wurde.

Da das Förderprogramm aber weiterhin Biomasse-Heizungsanlagen ausschließt, darf die Feuerstätte nicht an den Wasserkreislauf der Heizungsanlage angeschlossen werden. Zudem wird das Holzfeuer nicht als Wärmequelle angerechnet.

BEG-Förderung: Umstieg auf umweltfreundliche Holzheizungen

Seit dem 1.1.2024 gilt die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für den Umstieg auf umweltfreundliche Heizungen. Wer im Rahmen der Förderung von Einzelmaßnahmen eine neue Scheitholzheizung, Pelletkessel oder einen Pelletofen mit Wassertasche anschafft, kann bis zu 70 % der Kosten erhalten.

Maximale Förderhöhe beträgt 70 % der Kosten

Selbstnutzende Hauseigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 EUR erhalten einen zusätzlichen Zuschuss von 30 %.

Den sog. Klimag...

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