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Hausgeldinkasso: Gerichtliche Beitreibung von Hausgeld / 1.7 Kostenfestsetzungsverfahren

Dr. Oliver Elzer
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1.7.1 Überblick

An jeden Rechtstreit schließt sich das Kostenfestsetzungsverfahren an.[1] Dieses verschafft der Partei, die den Prozess gewonnen hat, einen Vollstreckungstitel über die vom Gegner zu erstattenden Kosten des Prozesses. Erforderlich ist ein Antrag, der "Kostenfestsetzungsantrag", bei der Geschäftsstelle des Gerichtes erster Instanz. Ist die Hauptentscheidung (in der Regel das Urteil) vollstreckbar, prüft die Geschäftsstelle (Rechtspfleger) den Kostenfestsetzungsantrag und erlässt einen Kostenfestsetzungsbeschluss, der dem das Hauptsacheverfahren führenden Verwalter bzw. dem (mit dem Hauptsacheverfahren beauftragten) Rechtsanwalt zugestellt wird. Der Kostenfestsetzungsbeschluss stellt einen selbstständigen Vollstreckungstitel dar.[2] Gemäß § 798 ZPO darf mit der Zwangsvollstreckung aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss 2 Wochen nach Zustellung an den Gegner begonnen werden.

 

Musterschreiben: Kostenfestsetzungsantrag gegen den Hausgeldschuldner

Amtsgericht __________

__________

__________

Aktenzeichen: _____________

Kostenfestsetzungsantrag

In Sachen Gemeinschaft der Wohnungseigentümer _______ ./. _______

beantrage ich,

  1. die der Antragstellerin erstattungsfähigen Kosten gemäß der nachstehenden Kostenberechnung nach § 104 ZPO festzusetzen,
  2. auszusprechen, dass der sich hieraus ergebende Betrag mit 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz ab Antragstellung zu verzinsen ist,
  3. der Antragstellerin eine vollstreckbare Ausfertigung des Kostenfestsetzungsbeschlusses zu erteilen. Alle gezahlten Gerichtskosten und Gebühren sollen hinzugesetzt, alle nicht verbrauchten Gerichtskosten und Gebühren erstattet werden.

Berechnet nach den Vorschriften des RVG:

Gegenstandswert: ________ EUR

 
Verfahrensgebühr gemäß Nr. 3100 VV RVG) Gebührensatz 1,3 _______ EUR
Terminsgebühr gemäß Nr. 3104 VV RVG Gebührensatz 1,2 _...

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