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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Schweiz

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Rz. 1

Stand: EL 128 – ET: 11/2021

Die Schweizerische Eidgenossenschaft (Regierungssitz: Bern; Amtssprachen: Deutsch, Französisch, Italienisch, Rätoromanisch) ist ein Binnenstaat in Mitteleuropa im Alpenraum. Er grenzt als Nachbarstaat im Norden an Deutschland, im Osten an > Österreich und > Lichtenstein, im Süden an > Italien und im Westen an > Frankreich.

Es gilt das DBA vom 11.08.1971 (BGBl 1972 II, 1021 = BStBl 1972 I, 518; 1973 I, 61). Vgl dazu Erläuterungen in BMF vom 26.03.1975, BStBl 1975 I, 479. Das DBA wird ergänzt durch die folgenden Protokolle:

  • Protokoll zum Abkommen vom 30.11.1978 (BGBl 1980 II, 751, 1281, BStBl 1980 I, 399, 678), Gesetz zum Protokoll vom 13.06.1980 (BGBl 1980 II, 750, BStBl 1980 I, 398);
  • Protokoll vom 17.10.1989 zum Abkommen idF des Protokolls vom 30.11.1978 (BGBl 1990 II, 767, 1698, BStBl 1990 I, 410, 1991 I, 93) und den dazugehörigen Notenwechsel vom selben Tag (BGBl 1990 II, 769, BStBl 1990 I, 412), Gesetz zum Protokoll vom 10.08.1990 (BGBl 1990 II, 766, BStBl 1990 I, 409);
  • Protokoll vom 21.12.1992 zum Abkommen idF des Protokolls vom 17.10.1989 (BGBl 1993 II, 1888, 1994 II, 21, BStBl 1993 I, 928, 1994 I, 110) und das Verhandlungsprotokoll vom 18.12.1991 (BGBl 1993 II, 1889, BStBl 1993 I, 29), Gesetz zum Protokoll vom 30.09.1993 (BGBl 1993 II, 1886, BStBl 1993 I, 927);
  • Revisionsprotokoll vom 12.03.2002 zum Abkommen idF des Protokolls vom 21.12.1992 (BGBl. 2003 II, 68, 436, BStBl 2003 I, 166, 329) und das Verhandlungsprotokoll vom 07.12.2001 (BGBl 2003 II, 71, BStBl 2003 I, 168), Gesetz zum Revisionsprotokoll vom 08.02.2003 (BGBl 2003 II, 67, BStBl 2003 I, 165);
  • Protokoll vom 27.10.2010 zum Abkommen idF des Revisionsprotokolls vom 12.03.2002 (BGBl 2011 II, 1092, 2012 II, 279, BStBl 2012 I, 513, 516), Gesetz zum Protokoll vom 02.11.2011 (BGBl 2011 II, 1090, BStBl 2012 I, 512).

Ein weiteres Protokoll zur Revision des DBA ist bereits am 03.12.2020 unterzeichnet worden, jedoch noch nicht in Kraft getreten. Es ist keine rückwirkende Inkraftsetzung vorgesehen (vgl BMF vom 18.02.2021, BStBl 2021 I, 265).

Zur Bedeutung eines DBA > Doppelbesteuerung. Das ab 1972 geltende DBA soll auch Einkommensverlagerungen unter Ausnutzung des zwischenstaatlichen Steuergefälles (> Steueroasen) erschweren. Es berücksichtigt deshalb auch das > Außensteuergesetz. Zur Neuregelung der Grenzgängerbesteuerung ab 1994 vgl BMF vom 19.09.1994, BStBl 1994 I, 683, angepasst durch BMF vom 07.07.1997, BStBl 1997 I, 723 (dieses wiederum modifiziert durch BMF vom 30.09.2008, BStBl 2008 I, 935) und durch BMF vom 18.12.2014, BStBl 2015 I, 22; im Einzelnen > Rz 75 ff.

 

Rz. 2

Stand: EL 128 – ET: 11/2021

Zur Auslegung und Anwendung des DBA sowie zur Berücksichtigung der Maßnahmen zur Bekämpfung der Auswirkungen der Corona-Pandemie wurden insbesondere die folgenden Konsultationsvereinbarungen geschlossen:

 
Konsultationsvereinbarung: vom: Fundstelle: Vgl im Stichwort:
zur Besteuerung von Abfindungen an ArbN 17.03.2010 BStBl 2010 I, 268 > Rz 22
zur Auslegung von Art 19 DBA 21.12.2016 BStBl 2017 I, 31 > Rz 45
über die Durchführung von Schiedsverfahren 21.12.2016 BStBl 2017 I, 379 > Rz 113
Zur Besteuerung von Ruhegehaltszahlungen an Hinterbliebene von Grenzgänger 25.07.2018 BStBl 2018 I, 977 > Rz 46
zur Nichtrückkehr eines Grenzgängers aufgrund der Arbeitsausübung 12.10.2018 BStBl 2018 I, 1103 > Rz 79 ff
zur Ergänzung der Konsultationsvereinbarung vom 21.12.2016 über die Durchführung von Schiedsverfahren 25.10.2019 BStBl 2019 I, 1014 > Rz 113
zur Tätigkeit von Bahnpersonal auch außerhalb des Grenzbereichs 08.05.2020 BStBl 2020 I, 526 > Rz 41
betreffend die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns sowie staatliche Unterstützungsleistungen an unselbständig Erwerbstätige (Arbeitskraft) während der Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19 Pandemie 11.06.2020 BStBl 2020 I, 568

> Rz 26 f,

> Rz 80 ff
betreffend die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns sowie staatliche Unterstützungsleistungen an Beschäftigte im öffentlichen Dienst während der Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19 Pandemie 30.11.2020 BStBl 2020 I, 1273 > Rz 43
Erweiterung des Anwendungsbereichs der Konsultationsvereinbarung betreffend die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns sowie staatliche Unterstützungsleistungen an Beschäftigte im öffentlichen Dienst während der Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19 Pandemie auf Auswirkungen hinsichtlich der Betriebsstättenbegründung 27.04.2021 BStBl 2021 I, 685 > Rz 30
 

Rz. 3

Stand: EL 128 – ET: 11/2021

Zur Umsetzung von Konsultations-/Verständigungsvereinbarungen hat das BMF aufgrund des § 2 Abs 2 Satz 1 AO die Deutsch-Schweizerische Konsultationsvereinbarungsverordnung (KonsVerCHEV) vom 20.12.2010 (BGBl 2010 I, 2187 = BStBl 2011 I, 146), zuletzt geändert durch Art 10 der VO vom 25.06.2020 (BGBl 2020 I, 1495 = BStBl 2020 I, 555) erlassen. Sie enthält ua Regelungen zur Grenzgängerbesteuerung (> Rz 75 ff), zu leitenden Angestellten (> Rz 34 ff), zu ArbN mit Einkünften aus Drittstaaten (> Rz 35), zu Unterhaltsleistungen (> Rz 97) und ArbN...

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