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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Chile

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Rz. 1

Stand: EL 142 – ET: 06/2025

Die Republik Chile (Hauptstadt: Santiago de Chile; Amtssprache: Spanisch) ist ein Staat in Südamerika am Pazifik mit Landgrenzen zu > Peru im Nordwesten, > Bolivien im Nordosten sowie > Argentinien im Osten.

Ein allgemeines Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung besteht nicht. Mit Stand zum 01.01.2025 befindet sich ein erstmaliges Abkommen zwar in Verhandlung, dazu wurden aber noch keine weiteren Details veröffentlicht (vgl BMF vom 20.01.2025, BStBl 2025 I, 291). Somit ist der > Auslandstätigkeitserlass anwendbar. Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung > Ausland Rz 25 ff.

 

Rz. 2

Stand: EL 142 – ET: 06/2025

Es besteht jedoch ein Handelsvertrag vom 02.02.1951 (BGBl 1952 II, 325 = BStBl 1953 II, 128), der auch eine Vereinbarung zu den Einkünften aus dem Betrieb von Unternehmen der Seeschifffahrt enthält, nicht jedoch zu den Einkünften der Seeleute. Das gilt entsprechend für eine Verständigung zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung von Einkünften der Luftfahrtunternehmen durch Notenwechsel vom 02.02.1977 (vgl BMF vom 21.06.1977, BStBl 1977 I, 350).

 

Rz. 3

Stand: EL 142 – ET: 06/2025

Chile gehörte bis zum 31.12.2023 zur Ländergruppe 2 und gehört seit dem 01.01.2024 zur Ländergruppe 3 (> Anh 2 Ländergruppen). Zu den Reisekostensätzen > Anh 2 Reisekosten (Pauschalen Ausland). Seit dem 01.03.2023 kein > Kaufkraftausgleich (zuvor 5 %); aktuell > Anh 2 Kaufkraftausgleich.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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