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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Ausland / A. Einführung

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Rz. 1

Stand: EL 114 – ET: 01/2018

Starke Außenwirtschaftsbezüge und die zunehmende Globalisierung bedingen immer öfter den Einsatz sowohl von Personen (ArbN) aus dem Ausland, die kurz oder für einen längeren Zeitraum in Deutschland beruflich tätig werden, als auch von Personen (ArbN) aus Deutschland im Ausland. Territorial bestimmt dabei im Wesentlichen die Gegenabgrenzung zum > Inland und zu § 1 Abs 1 Satz 2 EStG das Gebiet des Auslands. Die sich für die Besteuerung ergebenden Fragen sind: Welche Arbeitnehmer werden mit welchen Einkünften in Deutschland besteuert und wer besteuert in Deutschland? Den Schlüssel zu Antworten bietet dieses Stichwort mit vielen Beispielen.

 

Rz. 2

Stand: EL 114 – ET: 01/2018

Zur Beantwortung müssen folgende Punkte abgearbeitet werden:

1. Hat Deutschland die Besteuerungshoheit und die Möglichkeit zum Steuerzugriff, weil im > Inland ein Sachverhalt verwirklicht worden ist, der eine Besteuerung auslöst, wie zB die Erzielung von Einkünften?
2. Wenn die Besteuerungshoheit – neben einem anderen Staat auch – bei Deutschland liegt, ist zu klären, ob auf die Besteuerungsmöglichkeit in einem DBA (> Doppelbesteuerung Rz 8 ff) oder in anderen inter- oder supranationalen Verträgen oder einer einseitigen nationalen Regelung ganz oder teilweise verzichtet worden ist.
3. Wenn das Recht der Besteuerung – auch – bei Deutschland liegt, ist ferner zu klären, ob von beschränkt Stpfl > Inländische Einkünfte iSv § 49 EStG erzielt worden sind oder ob unbeschränkt Stpfl neben inländischen auch im Ausland Einkünfte erzielt haben, die im Inland zu besteuern sind.
4. Wenn ja, unterliegen diese Einkünfte dem LSt-Abzug oder dem Steuerabzug nach § 50a EStG?
5. Wenn ja, wer hat den Steuerabzug vorzunehmen? Bedarf er einer Freistellungsbescheinigung des FA? Wenn nein, wie gestaltet sich die tatsächliche Besteuerung; ist eine > Steuererklärung beim FA einzureichen?

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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  • Lizenzgebühren (Steuerabzug) – ABC IntStR
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Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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