Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Abschlagszahlungen

Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden
 

Rz. 1

Stand: EL 132 – ET: 12/2022

Der ArbG hat bei jeder Lohnzahlung den LSt-Abzug vorzunehmen (§ 38 Abs 3 Satz 1 EStG). Das gilt grundsätzlich auch für Abschlagszahlungen. § 39b Abs 5 EStG lässt bei Lohnabrechnungszeiträumen von nicht mehr als fünf Wochen zu, dass die LSt nicht bei den Abschlagszahlungen, sondern erst bei der Lohnabrechnung einbehalten wird, wenn diese innerhalb von 3 Wochen nach Ablauf des Lohnabrechnungszeitraums vorgenommen wird. Zur fristgerechten Lohnabrechnung reicht es aus, dass die Überweisungsbelege für den Restlohn den Bereich des ArbG verlassen haben; auf den zeitlichen > Zufluss von Arbeitslohn beim ArbN kommt es nicht an (> R 39b.5 Abs 5 LStR).

 

Beispiele:

a) Der ArbG zahlt von den Monatslöhnen am 15. einen Abschlag und am 5. des folgenden Monats den Rest. Er ist berechtigt, die LSt erst bei der Abrechnung am 5. des folgenden Monats einzubehalten.

b) Der ArbG zahlt von den Monatslöhnen jeweils am 25. einen Abschlag und nimmt die Lohnabrechnung erst am 25. des folgenden Monats vor. Er muss von der Abschlagszahlung LSt einbehalten, da die Dreiwochenfrist überschritten ist.

Zu weiteren Beispielen vgl > Lohnzahlungszeitraum Rz 21 ff und H 39b.5 LStH.

 

Rz. 2

Stand: EL 132 – ET: 12/2022

Wird die Lohnabrechnung für den letzten Lohnabrechnungszeitraum eines Jahres innerhalb der 3-Wochen-Frist (> #Rz 1) im Januar des Folgejahres vorgenommen, handelt es sich um > Arbeitslohn und > Lohnsteuer des abgelaufenen Jahres; der Arbeitslohn und die LSt sind deshalb im > Lohnkonto und der > Lohnsteuerbescheinigung des abgelaufenen Kalenderjahres zu erfassen (> R 39b.5 Abs 5 Satz 3 LStR; im Einzelnen > Abführung der Lohnsteuer Rz 8, > Lohnzahlungszeitraum Rz 24). Die im Januar des Folgejahres einbehaltene LSt wird – bei monatlicher > Lohnsteuer-Anmeldung – zum 10. Februar dieses Folgejahres angemeldet und abgeführt (> R 39b.5 Abs 5 Satz 4 LStR).

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 14b Verspätungszuschlag
    262
  • Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 109 Verlängerung von Fristen / 5.1 Allgemeines
    170
  • Grunderwerbsteuer bei Veränderungen im Gesellschafterbestand einer Personengesellschaft (§ 1 Abs. 2a GrEStG) (ErbStB 2022, Heft 8, S. 247)
    129
  • Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, Erb ... / VI. Umrechnungsfaktoren zur Ermittlung der Brutto-Grundfläche bei Geschäftsgrundstücken und gemischt genutzten Grundstücken
    125
  • Bedarfsbewertung: Erklärung zur Feststellung des Bedarfs ... / 1 Erläuterungen zum Formular
    119
  • Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe ... / 5.1 Landwirtschaftliche Nutzung – § 237 Abs. 2 BewG
    113
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 28 Allgemeines / 3.5 Verlegung einer Betriebsstätte von einer in eine andere Gemeinde (§ 28 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 GewStG)
    111
  • Weilbach, GrEStG § 1 Erwerbsvorgänge / 3 Tauschvertrag (Abs. 5)
    111
  • Kapitalgesellschaft: Liquidation / 3.3.4 Auswirkungen der Auskehrung des Vermögens
    109
  • Änderungsvorschriften / 5 Gegenrechnung materieller Fehler
    105
  • Praxisveräußerung, Praxisaufgabe und Praxisübertragung: ... / 2.1 Tod eines Freiberuflers
    105
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 29 Zerlegungsmaßstab / 3.2 Zerlegung nach Arbeitslöhnen (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 GewStG)
    95
  • Erbschaftsteuererklärung: Anlage Erwerber vom 1.1.2009 b ... / 1.6 Erwerb durch Erbanfall (Zeilen 22 bis 31)
    93
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 7 Gewerbeertrag / 4.2 Veräußerungs- und Aufgabegewinne bei Einzelunternehmen
    93
  • Grundstücksteile von untergeordneter Bedeutung (§ 8 EStDV) (estb 2022, Heft 12, S. 467)
    93
  • Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 173 Aufhebung oder Änderung von ... / 3.2.2 Maßstab des groben Verschuldens
    92
  • Frotscher/Drüen, UmwStG § 22 Besteuerung des Anteilseigners
    85
  • Fischer/Pahlke/Wachter, ErbStG § 13b Begünstigtes Vermögen
    73
  • Pflegekosten / 1.3 Unterbringung in einem Heim
    71
  • Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorbemerkungen zu §§ 172–177 / 3.1 Formelle Bestandskraft als Unanfechtbarkeit
    71
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Steuern
BMF: Arbeitslohn nach Doppelbesteuerungsabkommen und Auslandstätigkeitserlass
Flaggen 2
Bild: Haufe Online Redaktion

Werden Beschäftigte wechselnd im Ausland und im Inland tätig, so ist der Lohn oftmals in einen auf den Aufenthalt im Inland entfallenden steuerpflichtigen und einen auf das Ausland entfallenden steuerfreien Teil zu trennen. Die Verwaltung hat aktuell neu geregelt, wie das bereits im Lohnsteuerverfahren funktioniert, einschließlich einer ausgeweiteten Übergangsregelung zur Anwendung der sog. Tagestabelle.


Steuerliche Behandlung von Arbeitslohn bei Vorliegen eines DBA: Aufteilung des Arbeitslohns
Taschenrechner Geld Stift
Bild: INGO HOFFMANN

Wird der Arbeitslohn für eine Tätigkeit in einem Vertragsstaat nach DBA freigestellt, so sind die besteuerbaren Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ggf. in einen auf den Aufenthalt im Inland entfallenden steuerpflichtigen und einen auf den Aufenthalt im Vertragsstaat entfallenden steuerfreien Teil zu trennen.


Lohnabrechnung: Lohnsteuerliche Behandlung von unbezahltem Urlaub
Urlaub Reise Karte Sabbatical Route
Bild: Pexels/Element Digital

Für Mitareitende ist unbezahlter Urlaub eine tolle Möglichkeit, um zum Beispiel lang ersehnte Reisen umzusetzen. Für Unternehmen kann unbezahlter Urlaub über den bestehenden Urlaubsanspruch hinaus lohnsteuerliche Konsequenzen haben. Hier finden Sie einen Überblick.


Haufe Shop: Die Steuerberaterprüfung 2025
Die Steuerberaterprüfung 2025
Bild: Haufe Shop

Die Steuerberaterprüfung unterstützt bei der Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung. Sie vermittelt in kompakter und verständlicher Form den gesamten Stoff der schriftlichen Prüfung. Zu jedem Rechtsgebiet gibt es Tipps zum Klausuren-Know-how, also zu Klausuraufbau, Klausurtechnik und -taktik.


Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. LSt-Einbehalt bei Abschlagszahlungen (§ 39b Abs 5 EStG)
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. LSt-Einbehalt bei Abschlagszahlungen (§ 39b Abs 5 EStG)

  Rn. 80 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Zahlt ein ArbG seinem ArbN für den üblichen Lohnzahlungszeitraum den Lohn nur in ungefährer Höhe aus (Abschlagszahlung) und nimmt er die genaue Lohnabrechnung für einen längeren Zeitraum vor, müsste er grundsätzlich ...

4 Wochen testen


Newsletter Steuern
Bild: Adobe
Newsletter Steuern - BFH-Urteilsservice

Aktuelle Informationen zur neuesten BFH-Rechtsprechung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Kurzkommentierungen
  • Praxishinweise
  • wöchentlich
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Steuern Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Haufe Onlinetraining
Smartsteuer
Schäffer-Poeschel
Lexware
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Steuern Shop
Steuern Software
Komplettlösungen Steuern
Kanzleimanagement Lösungen
Steuern im Unternehmen
Lösungen für die Steuererklärung
Steuer-Kommentare
Alle Steuern Produkte

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren