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Handbuch zum Thema Ganzkörper-Vibration / ANHANG F: TECHNIKEN DER GESUNDHEITSÜBERWACHUNG

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Umfang und Inhalte der erforderlichen Gesundheitsüberwachung bzw. arbeitsmedizinischen Vorsorge sind in § 13 LärmVibrationsArbSchV erläutert und bestehen aus der Beurteilung der Krankengeschichte eines Arbeitnehmers in Verbindung mit einer körperlichen Untersuchung und der Beurteilung des Gesundheitszustandes unter Berücksichtigung der Arbeitsverhältnisse durch einen Facharzt für Arbeitsmedizin bzw. eines Arztes, der die Zusatzbezeichnung Betriebsmediziner führt.

Fragebögen für die Gesundheitsüberwachung bei Ganzkörper-Schwingungen sind an mehreren Stellen erhältlich (z. B. bei der Sektion VIBGUIDE)

http://www.humanvibration.com/EU/EU_index.htm.

Für die Umsetzung der LärmVibrationsArbSchV steht in Deutschland der Berufsgenossenschaftliche Grundsatz "Belastungen des Muskel- und Skelettsystems" (G46) einschließlich der Belastung durch Ganzkörper-Vibrationen zur Verfügung unter

http://www.hvbg.de/d/bgz/praevaus/amed/bg_grund/g46/index.html.

Die Krankengeschichte

In der Krankengeschichte verdienen folgende Punkte besondere Aufmerksamkeit:

  • Familienanamnese,
  • soziales Umfeld, einschließlich Tabak- und Alkoholkonsum und sportliche Betätigung,
  • beruflicher Werdegang, einschließlich früherer und aktueller Beschäftigungsverhältnisse mit Exposition gegenüber Ganzkörper-Schwingungen, Arbeitshaltung, mit Heben verbundene Aufgaben und sonstige tätigkeitsbezogene rückenbelastende Stressfaktoren,
  • persönliche Anamnese.

Die körperliche Untersuchung

Die körperliche Untersuchung kann Folgendes umfassen:

  • Prüfung der Rückenfunktion und Beurteilung der Schmerzwirkung bei vorwärts und seitlich gerichteter Streckung und Beugung,
  • Test, bei dem das gestreckte Bein angehoben wird,
  • neurologische Untersuchung des peripheren Nervensystems (Reflexe an Knie und Achillessehne und der Sensibilität an Bein und Fuß),
  • ...

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