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Grundsteuerreform: Unterstützungsleistungen der Landesfi ... / 2.4 Hessen

Danielle Bettinger, Dipl.-Finanzwirt Werner Becker
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Für in Hessen belegene Grundstücke kommt das Flächen-Faktor-Verfahren zur Anwendung. Dieses Verfahren basiert auf der Grundlage des bayerischen Flächen-Modells. Das HGrStG ergänzt dieses allerdings um einen lagebezogenen Faktor, der die Grundstückslage bei der Berechnung mit einfließen lässt. Dieser Faktor berechnet sich im Grunde genommen durch das Verhältnis von dem Zonen-Bodenrichtwert eines Grundstücks zu dem durchschnittlichen Bodenrichtwert in der jeweiligen Gemeinde. Der Bodenrichtwert dient also als Indikator für eine gute oder schlechtere Lage.[1]

Im Sommer 2022 hat die hessische Finanzverwaltung ein Informationsschreiben zur Erklärungspflicht im Rahmen der Grundsteuerreform versandt. Die Informationsschreiben wurden an die Eigentümer mit hessischem Grundbesitz versandt und beinhalten die für die Abgabe der Erklärung zum Grundsteuermessbetrag benötigten Aktenzeichen der jeweiligen wirtschaftlichen Einheiten, Angaben zur Lage der jeweiligen wirtschaftlichen Einheit und eine Checkliste zur Vorbereitung der Erklärungserstellung.

Die hessische Finanzverwaltung stellt auf ihrer Webseite Aufstellungen für das Grundvermögen (Grundsteuer B) und das land- und forstwirtschaftliche Vermögen (Grundsteuer A) zur Verfügung, die die für die Erklärung zum Grundsteuermessbetrag benötigten Daten enthalten und mit deren Hilfe sich Erklärungspflichtige mit Grundbesitz in Hessen umfassend über die in der Erklärung zum Grundsteuermessbetrag anzugebenden Daten informieren können. Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Grundsteuerreform in Hessen sind auf der FAQ-Seite der Finanzverwaltung zusammengefasst.

Ein besonderes Serviceangebot im Rahmen der Erklärungsabgabe bietet die hessische Steuerverwaltung in Zusammenarbeit mit der hessischen Katasterverwaltung mit dem digitalen Flurstücks...

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