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Grundsteuer-Reform: Die "neuen" Grundsteuer-Regeln

Dipl.-Finanzwirt Werner Becker
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Zusammenfassung

 
Überblick

Der Bundestag hat nach langem Ringen mit den Ländern am 18.10.2019 den von den Bundestagsfraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuerreformgesetz -GrStRefG) in modifizierter Fassung angenommen. Das vom Bundestag verabschiedete Bundes-Modell sieht vor, dass der Wert des Grund und Bodens und die durchschnittliche Miete bei der Grundsteuer-Berechnung eine maßgebliche Rolle spielen.

In gleicher Sitzung stimmte das Parlament einer Änderung des Grundgesetzes (Festschreibung der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die Grundsteuer sowie Verortung einer Länderöffnungsklausel im Wege sog. Abweichungsgesetzgebung) zu. Diese auf Druck der CSU erfolgte GG-Änderung erlaubt es den Ländern, in einem Flächenmodell (ausschließlich) die Größe des Grundstücks zur Berechnung heranzuziehen.

Außerdem hat der Bundestag den von den Koalitionsfraktionen initiierten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung angenommen. Durch die Einführung der sog. "Grundsteuer C" soll gegen Grundstücksspekulationen vorgegangen werden. Insbesondere in Ballungsgebieten besteht ein erheblicher Wohnungsmangel, auch weil baureife Grundstücke als Spekulationsobjekt gehalten werden anstatt dringend benötigten Wohnraum zu schaffen.

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 8.11.2019 den vom Deutschen Bundestag am 18.10.2019 beschlossenen Gesetzen gemäß Art. 79 Abs. 2 i. V. m. Art. 79 Abs. 1 GG sowie Art. 105 Abs. 3 zugestimmt.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung
  • Das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes v. 15.11.2019 ist im BGBl 2019 I S. 1546 veröffentlicht worden. Es ist ein Tag nach der Verkündung – mithin am 21.11.2019 – in Kraft...

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