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Grundsicherungsgeld

Björn Kazda
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Zusammenfassung

 
Begriff

Bürgergeld bezeichnete die Weiterentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II).

Mit der Einführung des Bürgergeldes verbunden waren insbesondere Änderungen im passiven und im aktiven Leistungsrecht der Grundsicherung für Arbeitsuchende und nicht zuletzt die Umbenennung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts – dem Arbeitslosengeld II und dem Sozialgeld – in das Bürgergeld.

Mit dieser Weiterentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende werden gesetzliche Rahmenbedingungen dafür geschaffen, dass sich Bezieher von Bürgergeld stärker auf Qualifizierung, Weiterbildung und die Arbeitsuche konzentrieren konnten. Es wurde mehr Wert auf eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt gelegt. Dafür wurden erhebliche Verbesserungen bei den Eingliederungsleistungen vorgenommen sowie das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld durch das Bürgergeld mit einfacheren Leistungsvoraussetzungen abgelöst.

Zum 1.7.2026 wurde die Leistung in Grundsicherungsgeld umbenannt.

1 Regelbedarfe

Die Preisentwicklung im Jahr 2022 hat eine Änderung der Fortschreibung der Regelbedarfe erforderlich gemacht. Zusätzlich zu dem bisherigen Mechanismus der Fortschreibung der Regelbedarfe durch einen Mischindex werden nunmehr auch aktuell verfügbare Daten über die regelbedarfsrelevante Preisentwicklung berücksichtigt. Dies berücksichtigt insbesondere auch die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) im Beschluss vom 23.7.2014, dass auf steigende Preisentwicklungen zeitnah reagiert werden muss. Die Regelbedarfe sind zum 1.1.2023 erstmals nach der neuen Methode fortgeschrieben worden. Zum 1.1.2024 erfolgte eine weitere Fortschreibung. Zum 1.1.2025 sowie zum 1.1.2026 hat die Anwendung der Methodik ergeben, dass die neuen Werte rechnerisch geringer ausfallen würden. Deshalb greift der gesetzli...

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